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Österreich

"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig

Wer seinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf einer Mindestvertragsdauer aufkündigt, muss – das ist bei allen Anbietern ähnlich – die Grundentgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer weiterzahlen, auch wenn er die Nummer nicht mehr nutzt. Das soll gewährte Vorteile – etwa Gratis-Handys – kompensieren. T-Mobile hat nun aber in seinen AGB ein zusätzliches Strafentgelt vorgesehen: „Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift), die wir Ihnen bei Vertragsabschluss gewährt haben."

Laut dem Handelsgericht Wien ist diese Klausel „überraschend und nachteilig" für den Kunden. Ein Verbraucher würde nicht damit rechnen, dass er bei vorzeitiger Kündigung – trotz Fortzahlung der Grundentgelte – höhere Kosten hätte, als wenn er den Vertrag erst zum Ende der Mindestvertragsdauer aufkündigt. Die Klausel gilt daher als nicht vereinbart.

"Signalwirkung"
„Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, auf diese Strafentgelte sofort zu verzichten. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, sind diese zu Unrecht kassierten Entgelte auch an die betroffenen Ex-Kunden zurückzuzahlen", sagt Maria Ecker, zuständige Juristin im VKI.

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