© Jakob Steinschaden

Rechtsstreit

Apple verliert Klage gegen iFone in Mexiko

Apple besitzt in den USA in der Klasse 38 für Telekommunikationsdienste den Markennamen "iPhone". In Mexiko besitzt Apple die Namensrechte fürs iPhone in der Klasse 9 für Computer, Software, Kameras und Mobiltelefone sowie in der Klasse 28 für Spielekonsolen. Ein mexikanisches Unternehmen hingegen hält die Namensrechte für den Begriff iFone in der Klasse 38 seit dem Jahr 2003.

"Verwechslungsgefahr"
Apple versuchte nun bereits zum zweiten Mal dagegen gerichtlich vorzugehen - und scheiterte zum zweiten Mal. Der Name iFone wurde schließlich bereits vier Jahre vorm Erscheinen des ersten iPhones angemeldet. Apple ist in dieser Klasse 38 mit Diensten wie Facetime oder iMessage aktiv und hat Angst vor einer "Verwechslungsgefahr".

Nun plant das mexikanische Unternehmen eine Gegenklage und will damit verhindern, dass das iPhone in Mexiko verkauft werden darf. Die Klage wurde allerdings noch nicht eingebracht und das iPhone 5 ist bis dahin über alle Kanäle erhätlich. Auf Apples Website wird es in Mexiko schon angeboten und auch der Start bei den Mobilfunkanbietern  Telcel, Movistar und Lusacell sei bisher nicht gefährdet, berichtet "The Verge".

Mehr zum Thema

  • Apple zahlt 60 Millionen für iPad-Namensrechte
  • Apple verhandelt mit China Mobile
  • iPad-Namensstreit: Klage in USA abgewiesen

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare