Patent-Juristen warnen: "Der Brexit könnte das Ende für das europäische Einheitspatentsystem bedeuten"
Patent-Juristen warnen: "Der Brexit könnte das Ende für das europäische Einheitspatentsystem bedeuten"
© APA/AFP/JUSTIN TALLIS

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Brexit gefährdet EU-Patent

Die europäische Wirtschaft erhofft sich vom EU-Einheitspatent einen deutlich einfacheren und kostengünstigeren Schutz ihrer Erfindungen. Aber mit dem geplanten Start Anfang 2017 dürfte es wohl nichts werden, sagen Experten: Nach dem Austrittsvotum der Briten gibt es zu viele offene Fragen.

„Ende für Einheitspatentsystem“

„Der Brexit könnte das Ende für das europäische Einheitspatentsystem bedeuten“, warnt der Münchner Patentjuristen-Verein IPDR. Ohne England könnte das EU-Patent für die Unternehmen uninteressant werden. Beim Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) heißt es, am besten würde Großbritannien das Patentabkommen rasch ratifizieren. „Die Industrie wartet darauf.“

Komplizierte Zusatzverträge

Damit ein EU-Patent auch nach dem Brexit in Großbritannien gilt, braucht es wahrscheinlich komplizierte Zusatzverträge. Außerdem ist fraglich, ob Urteile Londoner Patentrichter auch in der EU gelten. Nach einem Brexit könnte Italien die Ratifizierung auf Eis legen und Forderungen stellen - zum Beispiel eine Gerichtskammer in Mailand statt in London. Experten sehen die Politik am Zug. „Wie man damit umgeht, ist Sache der Austrittsverhandlungen“, heißt es im Bundesjustizministerium.

Wie schützen Firmen ihre Erfindungen in Europa?
Beim Europäischen Patentamt (EPA) sind im vergangenen Jahr 279.000 Patente angemeldet worden. „Für einen innovationsstarken Konzern summieren sich die Patentkosten jedes Jahr auf einen Millionenbetrag“, sagt Julia Hentsch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der bürokratische Aufwand ist enorm. Denn ein Unternehmen muss sein EPA-Patent anschließend noch bei den nationalen Patentämtern anmelden, Gebühren zahlen und in die Landessprachen übersetzen.

Was bringt das für 2017 geplante EU-Einheitspatent?
Es soll vom EPA erteilt werden und in allen EU-Staaten automatisch gelten - die Unternehmen sparen also viel Zeit und Geld. Ein europäisches Patent mit 20 Jahren Laufzeit für alle Staaten kostet heute 160.000 Euro, als Einheitspatent nur noch 36.000 Euro. Ein weiterer Vorteil: Bei Streitigkeiten ist künftig ein Europäisches Patentgericht in Paris zuständig, mit Kammern in München und London. Die Unternehmen müssen also nicht mehr parallele Prozesse vor nationalen Gerichten führen, die oft gegensätzliche Urteile fällen - es herrscht schneller Rechtssicherheit.

Was heißt der Brexit für das Einheitspatent?
„Der Brexit könnte das Ende für das europäische Einheitspatentsystem bedeuten“, warnt der Münchner Patentjuristen-Verein IPDR. Ohne England „verliert es für die meisten Unternehmen stark an Attraktivität. Es könnte sein, dass es von der Industrie dann gar nicht mehr groß genutzt wird“, sagt der Vereinsvorsitzende Axel Walz. Zumindest dürfte sich das Inkrafttreten verzögern.

Wo liegt das Problem?
Das Einheitspatent wird nur durch eine EU-Verordnung in allen EU-Staaten außer Spanien wirksam. Juristen zweifeln, ob es nach einem Brexit noch in Großbritannien gilt. Möglicherweise geht das mit Zusatzverträgen. Aber es gibt einen weiteren Haken: Möglicherweise akzeptieren andere EU-Staaten nach einem Brexit keine Kammer des EU-Patentgerichts in London. Außerdem ist unsicher, ob die Urteile dieser Kammer in der EU gelten. Das „muss zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden“, sagt Walz.

Kann man London die Kammer nicht einfach wegnehmen?
Das wollen weder die britischen Unternehmen noch die britischen Anwälte. „Die Briten haben das Abkommen unterzeichnet. Sobald sie es ratifizieren, sind sie drin“, sagt Matthias Zigann, für Patentfälle zuständiger Vorsitzender Richter am Landgericht München. Dass sie ratifizieren wollen, hat die Regierung signalisiert. Außerdem bleibt Großbritannien noch mindestens zwei Jahre lang EU-Mitglied.

Warum sitzt London am längeren Hebel?
Damit das EU-Patentabkommen in Kraft tritt, muss es von den drei EU-Staaten mit den meisten Patenten ratifiziert werden - das sind Deutschland, Frankreich und Großbritannien. „Verweigert Großbritannien die Ratifizierung, ist das Einheitspatent blockiert“, erklärt Walz. „Die Briten sitzen also am längeren Hebel“, sagt Zigann. Nach einem Brexit jedoch rückt Italien auf Platz drei. Als Zünglein an der Waage könnten es dann die Ratifizierung auf Eis legen und Forderungen stellen - zum Beispiel eine Gerichtskammer in Mailand statt in London.

Was wäre das Einheitspatent ohne Großbritannien wert?
Viel weniger, sagt Walz. Der britische Markt ist wichtig, und Patentprozesse sind gerade hier sehr teuer. Kostet die erste Instanz in Deutschland 100.000 Euro, werden in England schnell 300.000 Euro fällig. Statt fünf Stunden dauern mündliche Verhandlungen fünf Tage - mit sämtlichen Anwälten und technischen Sachverständigen.

Wie geht es weiter?
„Das Interesse der gesamten europäischen Wirtschaft ist, England mit im Boot zu halten“, sagt Walz. Jetzt ist die Politik am Zug. „Wie man damit umgeht, ist Sache der Austrittsverhandlungen“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

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