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Urheberabgabe

Deutschland: Drucker- und PC-Firmen müssen nachzahlen

Hersteller von Druckern und PCs müssen für in Deutschland verkaufte Geräte nachträglich eine Urheberrechtsabgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Der IT-Branche und den Druckerherstellern drohen damit Nachzahlungen in Millionenhöhe an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort.

Drucker und PCs könnten - ähnlich einem Kopierer - als "Vervielfältigungsgeräte" eingesetzt werden, begründete der BGH das Urteil. Durch die rückwirkende Geräteabgabe soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke pauschal vergütet werden.

Rückwirkend gemacht

In dem zehn Jahre dauernden Rechtsstreit war die VG Wort nun mit ihren Klagen gegen die Firmen Hewlett Packard, Canon, Fujitsu und Kyocera erfolgreich. Die Vergütungspflicht bezieht sich rückwirkend auf Geräte, die zwischen 2001 und 2007 in Deutschland verkauft wurden. Seit 2008 gilt ein Gesetz, das eine solche Urheberrechtsabgabe von jeweils mehreren Euro auf verkaufte PCs und Drucker vorsieht. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Zuschläge für zulässig erklärt.

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