Arbeitsbedingungen

"Durchbruch" bei Journalisten-Kollektivvertrag

Der neue Kollektivvertrag für Journalisten in Tages-und Wochenzeitungen sowie Online-Medien steht in seinen Grundzügen. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) teilten am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mit, man habe einen "Durchbruch" erzielt. "Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden." Als nächstes stünden Redaktionssitzungen an, im April plant die Gewerkschaft eine Urabstimmung. In Kraft treten soll der KV mit 1. Juli 2013.

Beide Seiten sprachen am Freitag von einem "tragfähigen Kompromiss". Zentrales Ergebnis sei ein "gemeinsamer Redakteursbegriff, egal ob in Print- oder Online-Redaktionen gearbeitet wird." Eine gemeinsame Tariftabelle biete "faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen". Eingeräumt wurde aber auch, dass das neue Gehaltsschema "unter den derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen" liege, zugleich aber "deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden".

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