Datenschutzbehörde

Google soll in Frankreich 100.000 Euro Strafe zahlen

Im Streit um das Recht auf Vergessenwerden im Netz ist der US-Internetgigant Google in Frankreich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verdonnert worden. Die französische Datenschutzbehörde CNIL warf dem Konzern am Donnerstag vor, das Recht auf Vergessenwerden nicht vollständig zu gewährleisten.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 das Recht auf Vergessenwerden im Internet festgeschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen seitdem in Europa Links zu Netzinhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, zumindest in berechtigten Fällen auf Antrag aus ihren Suchanzeigen löschen.

Nur in Europa

Konkret bedeutet dies, dass Google auf Verlangen der Betroffenen zwar Links zu persönlichen Informationen im Internet auf seinen nationalen Seiten löscht. Von der für Frankreich eingerichteten Suchmaschine google.fr oder auch anderen europäischen Seiten sind diese Informationen dann nicht mehr abrufbar, vom weltweiten Angebot google.com oder von anderen nicht-europäischen Google-Seiten aber sehr wohl.

Im vergangenen Juni forderte die CNIL das US-Unternehmen auf, dies nachzuholen, und drohte im Falle einer Weigerung mit einer Strafe. Google gestand dies aber lediglich auf europäischer Ebene zu. Der Konzern erklärte zur Begründung unter anderem, dass 97 Prozent der französischen Internetnutzer europäische Versionen der Suchmaschine aufriefen.

Nun wurde Google mit einer Geldstrafe belegt. Der Internetriese kann diese aber vor Frankreichs oberstem Verwaltungsgericht anfechten.

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