ARCHIV - Mitarbeiter der Versandabteilung des Amazon Logistik-Zentrums in Pforzheim (Baden-Württemberg), verpacken am 11.12.2012 Waren in Pakete (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). Der Einzelhandel unterliegt einem ständigen Wandel. Durch den Boom des Online-Handels sind die stationären Händler noch mehr gefordert, ihren Laden am Laufen zu halten. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa «Einzelhandelsverband: Online-Handel bedroht Innenstädte nicht» vom 12.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Mitarbeiter der Versandabteilung des Amazon Logistik-Zentrums in Pforzheim (Baden-Württemberg), verpacken am 11.12.2012 Waren in Pakete (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). Der Einzelhandel unterliegt einem ständigen Wandel. Durch den Boom des Online-Handels sind die stationären Händler noch mehr gefordert, ihren Laden am Laufen zu halten. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa «Einzelhandelsverband: Online-Handel bedroht Innenstädte nicht» vom 12.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa/Jan-Philipp Strobel

Umweltschutz

Keine Papierrechnungen mehr von Amazon

Angeblich aus Umweltschutzgründen will Amazon künftig auf das Versenden von Papierrechnungen für gelieferte Waren verzichten, wie das Unternehmen auf seiner deutschen Facebook-Seite verkündet. Kunden sollen ihre Rechnungen in Zukunft ausschließlich online einsehen und auf Bedarf ausdrucken können. Unter dem Facebook-Posting beschweren sich seit dem Erscheinen verärgerte Kunden über die Änderung, wie Golem schreibt. Die Kommentatoren kritisieren unter anderem, dass Amazon ja auch Massengutscheine und Werbeflyer in seinen Paketen mitverschickt und halten das Umweltschutzargument deshalb für vorgeschoben.

Auch eine bessere Anpassung der Paketgröße an die zu versendende Ware würde mutmaßlich mehr für den Umweltschutz bewirken als eine Abschaffung der Papierrechnung. Einige Poster vermuten deshalb, dass sich der Online-Händler lediglich die Kosten für Material und Versand der Rechnungen sparen will. Laut deutschem Recht sind Unternehmen eigentlich verpflichtet, Papierrechnungen auszustellen, es sei denn, sie holen das Einverständnis ihrer Kunden ein. Eine Bekanntgabe via Facebook reicht hierfür also definitiv nicht aus.

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