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Crowdfunding

Österreichisches Start-up Woodero meldet Konkurs an

Der Konkurs des Start-ups Woodero kommt zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt: Seit dieser Woche ist ein neues Crowdfunding-Gesetz in Begutachtung, welches das Einsammeln von Investorengeldern übers Internet erleichtern soll. Bei Woodero wurden 166.000 Euro von 175 Investoren in den Sand gesetzt.

Dabei hatten die vier Gründer von Woodero große Pläne. Mit edlen Holz-Schutzhüllen für Smartphones und Tablets wollte das Quartett groß rauskommen. Schon heuer wollten sie einen Umsatz von 5,8 Mio. Euro und einen operativen Gewinn von 630.000 Euro schreiben. 2017 sollten es 16 Mio. Euro Umsatz und 3,3 Mio. Euro Betriebsgewinn sein. Mit diesen Planzahlen gingen sie zumindest im Oktober 2013 bei der Crowdfunding-Plattform 1000x1000 auf Investorensuche.

„Schreiben wir gemeinsam Geschichte! Wir können es schaffen, das erste Unternehmen in Österreich zu sein, welches mehr als 100.000 Euro über Crowdfunding finanziert“, hieß es damals auf der 1000x1000-Webseite. Geworden sind es exakt 166.300 Euro, die Fundingschwelle wurde um 832 Prozent übertroffen.

Auch die Investoren waren guter Dinge, viele investierten, weil sie vom Produkt überzeugt waren. Ein Investor, der 500 Euro bereitstellte, sah das Investment als „Teil einer nachhaltigen Zukunftsvorsorge mit Potenzial“. „Habe selten ein so gutes Gefühl gehabt“, schrieb ein weiterer Geldgeber auf 1000x1000. Nur vereinzelt gab es unter den Investoren kritischere Töne, einer schätzte die Planzahlen als zu optimistisch ein, ein anderer hielt den Verkaufspreis von 149,90 Euro zu hoch. Gescheitert ist Woodero letztendlich daran, dass die Hüllen nicht so begehrt waren, wie erhofft.

"Trend zum Crowdfunding ungebrochen"

Der Chef von 1000x1000, Reinhard Willfort, hält den Trend zum Crowdfunding auch nach der Woodero-Pleite für ungebrochen. Das Scheitern von Start-ups gehöre dazu. „Wir müssen damit rechnen, dass 50 Prozent die Ziellinie nicht erreichen.“ In Deutschland habe es bereits mehrere Insolvenzen gegeben, so Willfort.

Laut Willfort waren die 175 Woodero-Investoren schon vorab von den Problemen informiert. Es habe alle drei Monate Quartalsberichte gegeben und in den letzten zehn Wochen vor der Konkurseröffnung habe es zwischen Woodero-Geschäftsführer Andreas Brandner und der „Crowd“ intensiven Kontakt gegeben, so Willfort. Einzelne Investoren seien sogar bereits gewesen, neues Geld nachzuschießen.

Ein Investor bestätigte gegenüber der APA, dass es Informationen zu den Problemen gab. „Dass es aber derart dramatisch ist, war nicht so klar“, so der Geldgeber. Er sei sich des Risikos bewusst gewesen und könne den investierten Betrag verkraften. Grundsätzlich seien die Investoren über Umfragen eingebunden gewesen.

Neben der staatlichen Förderbank aws war laut Willfort auch der Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz an Woodero über ein Kreditmodell beteiligt. Mateschitz soll das steirische Start-up über seine Initiative „Werkberg“ gefördert haben.

Totalverlust für Investoren

Für Willfort sei es wichtig, aus der Pleite von Woodero zu lernen. Dadurch werde aufgezeigt, dass Start-ups auch scheitern können. Die 175 Woodero-Investoren müssen sich auf einen Totalverlust einstellen, sie sind nachrangig gestellt und würden erst nach allen anderen Geld sehen. Die eingesammelten 166.000 Euro flossen vor allem ins Marketing und sind somit verloren. Willfort hält es aber für nicht ausgeschlossen, dass ein neuer Investor die Geschäftsidee aufgreift und Woodero weiterführt.

Dass die Planzahlen von Woodero zu optimistisch waren, sieht Willfort als grundsätzliches Problem der Gründerszene. Auch weil Investoren erst überzeugt werden müssten, seien Start-ups oft geneigt, zu positiv zu sein. Fast alle würden der eigenen Prognose hinterher hinken und den Businessplan anpassen müssen. Mit dem neuen Crowdfunding-Gesetz könnten auch bereits etablierte, kleinere Unternehmen finanziert werden, die weniger risikoreich seien als Start-ups, sagte Willfort.

Derzeit ist Crowdfunding rechtlich beschränkt. Meist handelt es sich um Genussrechte und nachrangige Anleihen. Außerdem dürfen nicht mehr als 250.000 Euro eingesammelt werden, darüber gibt es eine Prospektpflicht. Das geplante Crowdfundinggesetz sieht künftig ab 100.000 Euro ein Informationsblatt vor. Ab 1,5 Mio. Euro besteht dann eine abgeschwächte Prospektpflicht, erst ab 5 Mio. Euro gilt künftig die volle Prospektpflicht.

Kritiker warnen davor, dass unerfahrene Kleinanleger mit Crowdfunding Geld versenken könnten und der Anlegerschutz aufgeweicht werde. Der Fall Woodero stärkt ihnen zumindest vorerst den Rücken.

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