RapidShare drosselt Tempo für Gratis-User
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Rapidshare glaubt an einen Sieg vor Gericht

Trotz einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechnet sich Rapidshare im Streit um Urheberrechtsverletzungen auf seiner Speicherplattform gute Chancen für das nächste Verfahren aus. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf könne das Unternehmen unter Beweis stellen, „dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", erklärte Firmenchefin Alexandra Zwingli am Freitag im schweizerischen Baar. Der BGH hatte am Donnerstag entschieden, dass Filehoster unter bestimmten Voraussetzungen mitverantwortlich sind, wenn Nutzer illegal Spiele von der Plattform herunterladen. Die Richter verwiesen den Streit zurück an die Vorinstanz. Geklagt hatte der Computerspiele-Hersteller Atari (Az.: I ZR 18/11).

Bewerung schwierig
Eine genaue Bewertung sei ohne schriftliche Urteilsbegründung noch schwierig, erklärte Daniel Raimer, Anwalt von Rapidshare. „Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, dass der BGH uns in diesem Verfahren nicht Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden." Das Unternehmen könne „zusätzliche Befunde" sammeln, die die Bemühungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen.

Unzulässige Filltermethoden
Einige Filtermethoden, die das Gericht erwähnt hatte, seien aber nicht zumutbar - das werde Rapidshare vor dem OLG Düsseldorf beweisen. Der BGH hatte geurteilt, dass Plattformanbieter nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen überprüfen müssen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden - etwa mit einem technischen Filter.

Auf Rapidshare können Nutzer Dateien hochladen, speichern und anderen über einen Link zur Verfügung stellen. Der Computerspiele- Hersteller Atari hatte den Betreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.

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