Gericht

Servicepauschale: UPC-Werbung ist gesetzwidrig

Der zuständige Richter am Handelsgericht Wien verkündete am vergangenen Freitag im Verfahren gegen UPC sein mündliches Urteil: Er sah die Werbung von UPC als irreführend an und gab dem Unterlassungsgebot des VKI statt. UPC wurde somit jene Fernsehwerbung verboten, in der ein fixes Grundentgelt von monatlich 23,90 Euro beworben wird, wenn daneben ein ebenso fixes jährliches „Internet Service Entgelt“ von 15 Euro zusätzlich verrechnet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen Hutchison 3 wurde - in ähnlicher Sache - das Verfahren geschlossen, ein Urteil steht noch aus.

"Die zusätzlichen Servicepauschalen haben viele Konsumenten sehr verärgert. Vielen Kunden ist es nämlich unverständlich, weshalb die Anbieter neben fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche Pauschalentgelte eingeführt haben", sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI und ergänzt: "Wir freuen uns, dass die Gerichte dabei sind, diese Unsitte abzustellen".

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