© Helmut Fohringer, apa

Offiziell eingereicht

T-Mobile: Beschwerde gegen Drei-Orange-Deal

Die TKK-Bescheide betreffen sowohl die Übertragung von Frequenzen von Orange auf Hutchison 3G Austria, als auch die von Hutchison 3G Austria auf A1 Telekom Austria. Laut T-Mobile würde der Wettbewerb in Österreich "nachhaltig verzerrt", würden die Übertragungen wie geplant stattfinden.

T-Mobile befürchtet Wettbewerbsnachteil
Durch die Frequenzübertragungen sowie die gleichfalls von der TKK vorgenommene Neuordnung der zugeteilten Frequenzen kommen Drei und A1 in die Lage, sowohl UMTS 2100 als auch die Breitbandtechnologie LTE 2600 rascher, und vor allem wesentlich kostengünstiger, auszubauen. Das verschafft den beiden Anbietern einen Wettbewerbsvorteil, der laut T-Mobile "fast uneinholbar" wäre. Dieser Vorteil würde außerdem den Vorgaben des Telekomgesetzes widersprechen, so der Mobilfunk-Konzern.

T-Mobile kritisiert zudem, dass der Konzern seine Bedenken zur Frequenzübertragung sowie der Frequenzneuordnung nicht vorbringen konnte. Zugleich wurde eine aufschiebende Wirkung beantragt, worüber der Verwaltungsgerichtshof in den nächsten Tagen entscheiden werde, heißt es im Blogeintrag.

Erst am 23.12. hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf einen Einspruch gegen den Verkauf des Diskontanbieters „Yesss“ an die Telekom Austria („A1“) verzichtet (die futurezone

berichtete
). Damit schien der Weg zur Übernahme von „Yesss“-Eigentümer Orange durch den zum Hutchison-Konzern gehörenden Mitbewerber „Drei“ zunächst frei. Doch nun wird man wohl auf eine Reaktion des Verwaltungsgerichtshofes warten müssen.

Mehr zum Thema

  • Drei-Orange-Deal: T-Mobile legt Beschwerde ein
  • Drei-Orange-Fusion kann starten
  • Drei-Deal: A1 darf Orange-Frequenzen kaufen

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare