© Jürg Christandl

Taxi-Konkurrenz

Uber will trotz Gerichtsverbots expandieren

Die Fronten zwischen dem US-Fahrdienst-Vermittler Uber und der Taxi-Branche verhärten sich in Deutschland. Trotz Einstweiliger Verfügung des Landgerichts Frankfurt bietet das Startup seine Dienste weiterhin an und hat das Verbot beeinsprucht. Zugleich will die Taxi Deutschland Servicegesellschaft vor Gericht Ordnungsgelder gegen Uber durchsetzen - pro vermittelter Fahrt drohen bis zu 250.000 Euro.

Anders als traditionelle Taxi-Betriebe vermittelt Uber mit seinem Dienst "UberPop" Fahrten unter Privatleuten - und kassiert dafür Provision. Der Dienst ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv und liegt als direkte Konkurrenz mit der Taxi-Branche schwer im Clinch. Taxifahrer gingen bereits in Berlin, London und Paris auf die Barrikaden. In Österreich hat Uber eine andere Vorgangsweise als die in Deutschland gerichtlich untersagte gewählt: In Wien wird mit Mietwagenunternehmen zusammengearbeitet.

Verbot

Das Landgericht Frankfurt hat Uber deutschlandweit untersagt, Fahrten ohne behördliche Erlaubnis zu vermitteln. Der Einstweiligen Verfügung von voriger Woche ging ein Antrag der Taxi Deutschland Servicegesellschaft voraus. Die Genossenschaft wirft der Konkurrenz unlauteren Wettbewerb vor: Ohne Erlaubnis zur Personenbeförderung könnten die privaten Fahrer ihre Dienste günstiger anbieten.

Uber stellt sich nun gegen den Beschluss. Der Vermittlungsdienst hat die Aussetzung der Verfügung beantragt. Man werde "jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologie und App den Menschen in Deutschland anzubieten", teilte die Firma mit. In der Zwischenzeit vermittelt Uber weiter Fahrten.

Mehr Anmeldungen

Durch den Versuch, das Angebot "UberPop" zu beschränken, hätten sich die Neuanmeldungen binnen eines Tages mindestens verdoppelt. "Dieser öffentliche Zuspruch bestätigt uns in unserem Vorhaben, bald auch in weitere deutsche Städte zu expandieren", ließ Unternehmenssprecher Fabien Nestmann verlauten. Alle Fahrer, die die Uber-Plattform nutzten, seien zudem "von Uber ausgewählt, geprüft und versichert".

Die Taxi-Genossenschaft, die die App "Taxi Deutschland" betreibt, will jetzt selbst die Dienste der Konkurrenz nutzen. "Taxi Deutschland wird nun mit Probefahrten gerichtsverwertbare Beweise sammeln", kündigte Sprecherin Anja Floetenmeyer an.

Keine Konzession

Sind die vermittelten Fahrer ohne Personenbeförderungsschein oder Konzession unterwegs, will die Genossenschaft dem Gericht Beweise vorlegen und Ordnungsgelder beantragen. "Das wird sich ein paar Tage hinziehen. Aber wir machen das auf jeden Fall", sagte Floetenmeyer.

Neue Internet-Geschäftsmodelle wie das von Uber seien in den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Personenbeförderungsgesetz gar nicht vorgesehen, erklärte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina.

Strafen aus der Portokasse?

Aus Sicht der Genossenschaft interessiert sich Uber nicht für deutsche Gesetze. "Die zahlen das aus der Portokasse", sagt Floetenmeyer zu den angedrohten Ordnungsgeldern. "Das ist Milliardenkapital von Goldman Sachs und Google. Das ist kein kleines Startup, über das wir hier reden."

In der Tat geriert sich Uber immer wieder als innovativer, kleiner Newcomer aus dem Netz, der die traditionelle Taxi-Branche aufmischen will. Der Wert des Startups wird US-Medien zufolge aber bereits auf stolze 17 Milliarden Dollar geschätzt.

Der Zwist mit der Taxi-Branche könnte noch einen längeren Rechtsstreit nach sich ziehen. Innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen soll der Streit nun mündlich vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden, sagte dessen Sprecher Arne Hasse. "Auf jeden Fall wird die mündliche Verhandlung kommen, bevor Ordnungsgelder vollstreckt werden." Wird das Verbot dann bestätigt und Uber stellt sich weiter quer, geht die Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht weiter.

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