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OGH

Urteil: Wechsel von Mobilfunkanbieter muss gratis sein

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen T-Mobile stattgegeben, der die Praxis kritisierte, Zusatzkosten bei frühzeitigem Anbieter-Wechsel in Rechnung zu stellen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile für die Marke „tele.ring“ fand sich u.a. die Klausel: „Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben.“

Wechsel schwer gemacht

Diese zusätzliche Vertragsstrafe sei für Kunden - so der OGH - gröblich benachteiligend und überraschend. Die Klausel sei daher gesetzwidrig und unwirksam. In der Vergangenheit rechtswidrig kassierte Beträge müssen vom Mobilfunker zurückgezahlt werden, teilte der VKI am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das passiert aber nicht automatisch, sondern muss von den betroffenen Kunden ausdrücklich verlangt werden. „Diese Abschlagszahlungen haben nur einen Sinn: den Wechsel zu anderen Anbietern zu erschweren“, kommentiert der Leiter des Bereichs Recht im VKI, Peter Kolba, das Urteil.

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