Das ist Wien.

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© APA/HELMUT FOHRINGER

Hotellerie

Airbnb: Wien will strengere Regeln im Herbst beschließen

Die Vermarktung von Zimmern und Wohnungen über Internetplattformen wie Airbnb wird immer beliebter. Wien will die Vermieter, aber letztlich auch die Vermittler in die Pflicht nehmen - konkret, dass sie ihre Daten bekanntgeben und ihre Abgaben abführen. Dazu wird das Tourismusförderungsgesetz geändert. Die Novelle geht nun in die Begutachtung. Plan ist, sie im Herbst zu beschließen.

Mit der Gesetzesänderung wolle man „die Plattformen verpflichten, die zur Vollziehung der Abgabenpflicht notwendigen Daten auch zur Verfügung zu stellen“, erklärte Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner (SPÖ) am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags. Alternativ sehe der Entwurf vor, dass man „kooperative Lösungen“ mit den Portalen findet, bei denen „rechtssicher sichergestellt werden kann, dass die Ortstaxe abgeführt wird“. Jedoch müssten in so einem Fall die Angaben „nachvollziehbar und nachweisbar“ sein.

Informationsproblem

Aktuell gibt es das Problem, dass die Stadt nicht weiß, wer über eine Plattform Zimmer oder Wohnungen vermietet. Daher hat sie auch keine Kontrolle darüber, ob Steuern und Ortstaxen ordnungsgemäß entrichtet werden. Brauner berichtete heute, dass es in Wien ein „geschätztes Angebot“ von 6.000 Zimmern und Wohnungen allein auf Airbnb gebe, auf wimdu und 9flats etwa 1.000 bzw. 700 Unterkünfte. Dabei handle es sich um eine „sehr realistische Schätzung“, so die Stadträtin.

Um die Vermieter in die Pflicht nehmen zu können, sollen die Plattformen nun via Gesetzesänderung ihre Daten offenlegen müssen. Zudem wird mit der Novelle der Strafrahmen von 420 auf 2.100 Euro erhöht. Die Stadträtin versicherte dazu heute einmal mehr: „Hier geht es nicht darum, dass wir den kleinen Zimmervermieter kriminalisieren.“ Die Höchststrafe wurde angehoben, um diese auch international ahnden zu können. Denn: „Was wir schon beobachten ist, dass internationale Investoren Wohnungen ankaufen und dann über diese Plattformen vermieten.“

Regelung gilt ab 2017

Die Gesetzesänderung soll - wenn alles nach Plan läuft - im Herbst im Landtag beschlossen werden, hieß es auch APA-Nachfrage. Dann dauere es weitere sechs Monate bis die Regelungen tatsächlich in Kraft treten.

Intentionen der Stadt, an Private heranzukommen, die über Online-Portale vermieten, gibt es schon länger. Dazu wurde auch eine Informationsoffensive gestartet - mit Broschüre, Erklärungsvideo, Webseite und Ortstaxenrechner. Diese Bemühungen dürften durchaus gefruchtet haben, denn seit Beginn der Informationsoffensive hätte sich die Zahl der Ortstaxenkonten erhöht, freute sich Brauner.

Interesse an Kooperation

Die Stadt hat außerdem bereits mit den Plattformen Kontakt aufgenommen. „Interessant ist, dass schon ein beträchtlicher Teil der Webplattformen großes Interesse an einer Kooperation hat“, stellte die Stadträtin fest. Mehrere Portale hätten Vermieterdaten zur Verfügung gestellt. Welche das sind, wird aus Datenschutzgründen nicht bekanntgegeben. Die Daten werden derzeit überprüft. „Teilweise gibt es Ortstaxenkonten, teilweise nicht. Zahlreiche Unterkunftgeber wurden daher über ihre Pflichten belehrt“, berichtete die Stadträtin heute dazu in einer Aussendung zur Gesetzesänderung. Dabei versprach sie: Wer sich selbst bei der Abgabenbehörde melde, bleibe straffrei.

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