© Leonhard Foeger, reuters

Klage abgewiesen

Amazon-Kunde muss nicht für negative Bewertung zahlen

Das Fliegengitter, mit dem der Kunde unzufrieden war, kostete lediglich etwas mehr als zwanzig Euro. Die Montageanleitung sei fehlerhaft, so die Kritik. Nach einer Reklamation fühlte sich der Kunde vom Händler nicht ernst genommen und hinterließ auf Amazon eine negative Bewertung. Der Händler verlangte, dass der Kunde die Kritik löscht. Der Käufer weigerte sich. Als der Streit eskalierte, wurde das Amazon-Verkäuferkonto des Händlers gesperrt.

Streitwert 70.000 Euro

Der Händler ging einen Schritt weiter und forderte vor Gericht Schadenersatz, da ihm durch die Kontosperrung rund 40.000 Euro Schaden entstanden sei. Der Streitwert wurde insgesamt mit gut 70.000 Euro beziffert. Allerdings wurde nun die Klage abgewiesen, da das Landgericht Augsburg keine Basis für eine Schadensersatzforderung sah. Der Händler hätte erst beweisen müssen, dass die Montageanleitung nicht fehlerhaft sei.

Unzufriedene Kunden können also weiterhin ihre Kritik an Produkten öffentlich äußern, ohne dass sie von Händlern auf Schadenersatz verklagt werden können. Unwahre Behauptungen müssen sich Händler allerdings nicht gefallen lassen.

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