Digitale Assistenten

Amazon verweigert Alexa-Aussage im Mordprozess

Ein Mord an einem ehemaligen Polizeibeamten aus Georgia im Jahr 2015 sollte mithilfe von Alexa, dem digitalen Assistenzsystem von Amazon Echo, aufgeklärt werden. Dazu brachte die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Georgia einen Durchsuchungsbeschluss ein. Amazon weigert sich aber, diese Daten rauszurücken und hat einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eingereicht.

Daten bleiben bei Amazon

Sowohl die Sprachbefehle des Alexa-Nutzers als auch Alexas Antworten fallen unter das „First Amendment“. Bevor Daten rausgerückt werden müssten die Ermittler erst nachweisen, dass sie die gewünschten Informationen nicht auf anderem Wege erhalten könnten und die Daten dringend notwendig seien. Amazon ist überzeugt, dass das bisher nicht ausreichend versucht wurde.

Amazon Echo zeichnet nur Toninformationen auf, wenn es das Schlüsselwort "Alexa" hört. Die Aufzeichnungen werden an ein Amazon-Rechenzentrum übertragen und bleiben dort, bis sie vom Kunden gelöscht werden. „Amazon wehrt sich gewöhnlich gegen überbordende oder anderweitig unangemessene Ansprüche“.

Smarter Wasserzähler

Der Hintegrund der Geschichte: In dem Haus eines Verdächtigen wurde eine Leiche gefunden. Der Verdächtige besitzt mehrere smarte Geräte, darunter einen Amazon Echo. Die Polizei zapfte für diesen Mordfall auch die Daten eines anderen IoT-Geräts an. So soll ein smarter Wasserzähler die Information geliefert haben, dass zwischen 1 und 3 Uhr nachts 529 Liter Wasser verbraucht wurden. Da die Leiche im Whirlpool des Verdächtigten gefunden wurde, gehen die Ermittler davon aus, dass das Wasser genutzt wurde, um Beweise wegzuspülen.

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