Täuschung

AMD wegen falscher Angaben zu Kerne-Anzahl verklagt

Dass Prozessorhersteller bei der Leistungsangabe ihrer Chips ein wenig übertreiben, ist nichts Ungewöhnliches. Dass aber ein Hersteller einen 8-Kerne-Chip bewirbt, sich aber später herausstellt, dass der Chip lediglich vier vollwertige Kerne besitzt, bringt den Hersteller dann doch vor Gericht.

So ergeht es AMD derzeit in den USA. Das Prozessorhersteller sieht sich mit einer Klage konfrontiert, bei der es um falsche Angaben zum Produkt und Konsumententäuschung geht.

Falsche Angaben?

Demnach hat AMD 2011 seine Bulldozer-Architektur auf den Markt gebracht und die Chips als 8-Core-Prozessoren beworben. In der Klage heißt es, dass AMD durch sein Marketing suggeriert hat, die Bulldozer-Chips können acht Befehle unabhängig voneinander und gleichzeitig verarbeiten. Tatsächlich sei dies aber nicht möglich. Denn laut Klageschrift handelt es sich bei den "acht Kernen" um jeweils halbe Module, die nicht in der Lage sind unabhängig voneinander zu operieren, sodass sich unterm Strich lediglich vier vollwertige, "echte" Kerne ergeben.

Durch die Bewerbung als 8-Core-Prozessoren, sei eine höhere Leistung suggeriert worden. Die Kunden seien über die tatsächliche Leistungsstärke der Chips getäuscht worden, so der Vorwurf. AMD hat auf die Klage bislang nicht reagiert.

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