Automobilclubs fordern klare Regeln für Dashcams
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Für die Nutzung sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit sei unklar, ob die Aufzeichnungen dieser Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, bemängelte der ADAC vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.
Unterschiedliche Entscheidungen
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verwies darauf, dass Gerichte dazu bisher sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Der Auto Club Europa (ACE) schlug den Einsatz verplombter Dashcams vor. Eine Verschlüsselung solle Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können.
Empfehlungen für Gesetzgeber
Beim 54. Verkehrsgerichtstag, der an diesem Donnerstag im niedersächsischen Goslar offiziell eröffnet wird, beschäftigt sich ein Arbeitskreis mit dem Thema Dashcams. Beim Verkehrsgerichtstag diskutieren Fachleute über aktuelle Fragen des Verkehrs und Verkehrsrechts. Anschließend geben sie dem Gesetzgeber Empfehlungen für Neuregelungen.
Situation in Österreich
Die Situation in Österreich ist komplex, von einer Nutzung wird aber abgeraten. Die Datenschutzkommission untersagt die Nutzung von Dashcams ausdrücklich, der Einsatz kann mit Verwaltungsstrafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Schätzungen aus 2013 wurden zumindest 20.000 Dashcams in Österreich verwendet. In einigen EU-Staaten, beispielsweise Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden, ist der Einsatz jedoch erlaubt.
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