Megaupload

Berufung abgelehnt: Dotcom bleibt frei

Der deutsche Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Mittwoch. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.

Elektronische Fußfessel zur Überwachung
Der 38-jährige Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Erst vergangene Woche wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.

Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Auflage: Kein Internet benutzen
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Dotcom stellte nach Angaben seines Anwalts bei Gericht den Antrag, aus dem Vermögen monatlich 28 000 neuseeländische Dollar (17 500 Euro) für den Familienunterhalt ausbezahlt zu bekommen.

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