Gerüchteverbreitung

Bettina Wulff klagt Google und Günther Jauch

Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, geht gegen die Verbreitung von Gerüchten und Anschuldigungen über ihr vermeintliches Vorleben vor. Die 38-Jährige habe Unterlassungsklagen gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und den Google-Konzern eingereicht, bestätigte ihr Anwalt Gernot Lehr am Samstag einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe).

Nach Recherchen der „ Süddeutschen Zeitung" sollen CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut haben, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Diese Anschuldigung sollte der Zeitung zufolge offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch niedersächsischer CDU-Ministerpräsident war. Als Wulff als Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in seiner Zeit als Landesregierungschef in die Kritik geriet, gelangten auch die Gerüchte über die vermeintliche Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau Bettina wieder in die Öffentlichkeit.

Zerstörte Reputation
Seit dem Abschied ihres Mannes aus dem Präsidentenamt gehe Bettina Wulff juristisch gegen die Verbreitung der Gerüchte vor, da dadurch ihre „Reputation zerstört worden" sei, zitierte die „ Süddeutsche Zeitung" einen mit ihren juristischen Schritten vertrauten Insider. Laut „SZ" gab sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr vermeintliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien.

Schädigende Autovervollständung
Durch die Klage gegen Google soll laut „Süddeutscher Zeitung" verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff" in der Suchzeile der Google-Webseite durch die automatische Vervollständigungs-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit" oder „Escort" auftauchen.

Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte AFP, der Konzern werde „das Gericht entscheiden lassen". Es habe in Deutschland bereits fünf Klagen nach dem gleichen Muster gegeben, die alle abgewiesen worden seien. Google schlage die Suchbegriffe nicht selbst vor, sondern die in der Autovervollständigung angezeigten Begriffe seien zuvor von Google-Nutzern eingegeben worden.

Jauch kein Interesse an Auseinandersetzung
Jauch wurde dem Bericht zufolge im Mai von Wulffs Anwalt aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags in seiner Sendung über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte dies laut „SZ" damals ab. Aus Sicht von Bettina Wulff habe der Moderator die im Internet kursierenden Gerüchte und Denunziationen erst gesellschaftsfähig gemacht, berichtete die „SZ".

Wulffs Anwalt Lehr erklärte dazu am Samstag, der Prozessbevollmächtigte von Jauch habe am Freitagabend per E-Mail mitgeteilt, dass sein Mandant den nun per Klage geltend gemachten Anspruch anerkenne, sich gegen Strafandrohung zu verpflichten, die Gerüchte nicht weiterzuverbreiten.

Jauch erklärte laut „Spiegel Online" über seinen Anwalt Christian Schertz, er habe „kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit Frau Wulff" und daher „den Rechtsstreit beenden lassen, noch ehe mir die Klage von Frau Wulff überhaupt offiziell zugestellt wurde". Schertz erklärte demnach, dass „wir ohne Präjudiz den Anspruch anerkennen."

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