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Cyberkriminalität

Bundeskriminalamt warnt vor Geldwäsche-Jobangebot per Mail

Eine neue Welle von "Jobangeboten" per Mail landet derzeit bei zahlreichen heimischen Mailempfängern. Doch wer darauf eingeht, beteiligt sich als "money mule" an Geldwäsche und macht sich dadurch strafbar, warnte das Bundeskriminalamt am Dienstag.

Den Empfängern der elektronischen Post wird "gutes Geld für mühelose Arbeit" angeboten und ein Einkommen von bis zu 8.000 Euro in Aussicht gestellt. Wer sich darauf einlässt, bekommt Beträge zwischen 2.000 und 8.000 Euro auf sein Konto überwiesen. Diese Summe sollen in bar behoben und nach Abzug von 20 Prozent Provision über einen Bezahldienstanbieter wie Western Union, MoneyGram etc. weitergeschickt werden.

Dies sei typisch für Geldwäscherei und dient zur Verschleierung der Zahlungsströme von illegal erworbenem Vermögen, warnt das Bundeskriminalamt. Somit macht man sich neben diversen Finanzvergehen auch der Geldwäscherei strafbar. Entsprechende Mails sollten daher umgehend gelöscht und keineswegs beantwortet werden.

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