Drohnen auf der ceBIT
Drohnen auf der ceBIT
© Barbara Wimmer

Fluggeräte

CeBIT: Großes Interesse an Drohnen

Die meist kleinen, preiswerten, wendigen und extrem vielseitig einsetzbaren Drohnen oder unbemannte Luftfahrtsysteme bevölkern in zunehmendem Maße den Luftraum. Der Markt boomt: Im Vorjahr wurden nach Branchenangaben weltweit rund vier Millionen ferngesteuerte kleine Fluggeräte verkauft - bis zu 300.000 davon in Deutschland.

„Es hat mich überrascht, wie groß das Interesse war, gerade auch bei professionellen Anwendern“, sagte Lothar Assenmacher von der Kasseler Leica Geosystems. Seine Aibotik X6-Drohne hat sechs Rotoren und kostet 28 000 Dollar - die dreitägige Schulung gibt's gratis. Damit hebt sich das auf Industriekunden spezialisierte Unternehmen ab. Denn viele private Nutzer, die ihre Spaß-Drohne unterm Weihnachtsbaum oder unter den Geburtstagsgeschenken entdeckt haben, gehen völlig unvorbereitet an den Start. Gerade im privaten Gebrauch werden sie so zu einem zunehmenden Risiko, etwa für die Luftfahrt.

Komplexe Regelungen

„Es gibt zwar für gewerbliche Nutzer viele Regularien, aber die für Privatleute sind bei denen oft gar nicht bekannt“, sagt ein Aussteller am Stand der Schweizer Hochschule ETH Zürich, der eine Kreuzung aus Helikopter und Flugzeug vorstellt. Es ist in der Tat das Kernproblem. Die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Drohnen sind komplex. Ob Flugverbotszonen um Flughäfen, Menschenansammlungen oder Industrieanlagen oder behördliche Genehmigungen: Den wenigsten sind die Bestimmungen bekannt.

„Obwohl die bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen, sieht die Realität leider zunehmend anders aus“, betont die Piloten-Vereinigung Cockpit. „Die überwiegende Zahl von Drohnen wird von Laien betrieben, die oft keinerlei Vorstellung vom Luftverkehr haben oder die Risiken grob unterschätzen beziehungsweise sogar negieren.“ Hinzu kommt ein weiteres Problem: Obwohl Versicherer bereits spezielle Absicherungen für Drohnenpiloten anbieten, fliegen die meisten ohne jeden Versicherungsschutz.

„Haftung sehr weitreichend“

„Die Haftung des Halters oder Piloten einer Drohne ist sehr weitreichend, wenn beim Betrieb ein anderer geschädigt wird“, betont etwa Frank Manekeller von der HDI Versicherung. Auch er warnt vor der Gefahr am Himmel. Denn die Berichte über Drohnen-Zwischenfälle häufen sich. Ob sie gegen New Yorker Hochhäuser oder auf österreichische Skipisten krachen, ob sie über AKWs auftauchen, in Hamburg, London oder Paris landenden Verkehrsjets nur knapp entgehen oder Drogen und Handys in Gefängnishöfe schmuggeln: Am Drohnenhimmel herrscht noch immer eine Art Wild-West-Stimmung.

Beinahe-Katastrophen

Es sind bisher kaum Berichte über größere Unglücke bekanntgeworden, doch es gibt Hinweise auf durchaus riskante Beinahe-Katastrophen. Ende Februar etwa krachte eine außer Kontrolle geratene private belgische Großdrohne nahe der französischen Stadt Reims aufs Feld - ein Abfangjäger hatte sie bereits im Visier. Beim Abwehrkampf setzen die Tüftler heute auf teils exotische Varianten: mit Netzen anfliegende Abwehrdronen in Frankreich etwa, Adler auf Abfangjagd in Holland oder martialische Anti-Drohnen-Bazookas bei den Briten.

Die US-Luftsicherheitsbehörde FAA hat nach jährlich mehreren hundert Pilotenberichten über Drohnensichtungen das SkyTracker-Abwehrsystem für den Einsatz an den großen Airports des Landes gerade getestet. Auch das Kasseler Start-up Dedrone, das ein System zum Schutz vor „kriminellen“ Drohnen entwickelt hat, setzt auf die USA als Markt und verlegt den Hauptsitz gerade nach San Francisco. „Wir kooperieren mit Partnern und Kunden weltweit, aber der Sicherheitsmarkt in den USA ist für uns mit Abstand der wichtigste“, sagte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. Dort hat die FAA gerade eine Registrierungspflicht für Drohnen erlassen - rund 400.000 stehen bereits im Register.

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