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Urheberrecht

Deutschland: Massen-Abmahnungen für Porno-Streaming

Der Umgang mit Abmahnungen ist in Deutschland alles andere als zimperlich und erfolgt bei Urheberrechtsverletzungen oftmals im Massen-Verfahren. Doch nun haben die deutschen Anwälte neben Torrent-Uploadern und Filesharing-Nutzern nun auch Nutzer von Streaming-Angeboten ins Visier genommen. Um genau zu sein: Nutzer von Porno-Streaming-Angeboten. Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat auf ihrem Blog einen Eintrag veröffentlicht, in dem ein derartiger Fall dokumentiert wird. Dabei soll ein deutscher Internet-Nutzer ein Video auf dem Portal RedTube angesehen haben, das allerdings urheberrechtlich geschützt sei, woraufhin er per Abmahnung zur Kasse gebeten wurde.

Fragwürdige Argumente

Diese Abmahnung scheint allerdings kein Einzelfall zu sein, insgesamt wurden offenbar mehr als 10.000 Personen von der Regensburger Kanzlei U+C abgemahnt. Diese vertritt im Auftrag des Schweizer Unternehmens The Archive AG die Rechte an drei verschiedenen Filmen auf RedTube. Von jeder dieser Personen wurde eine Mahngebühr in der Höhe von 250 Euro verlangt, die sich aus 169,50 Euro Anwaltskosten, 65 Euro Ermittlungskosten sowie 15,50 Euro Schadenersatz zusammensetzt.

Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung wird von zahlreichen Anwälten angezweifelt. So schreibt der bekannte Blogger und Anwalt Udo Vetter, dass Streaming weiterhin ein rechtlicher Graubereich sei. Eine Urheberrechtsverletzung erfordert nach wie vor den Vorgang der Vervielfältigung, der laut Gerichten beim Streaming nicht gegeben sei. Zudem heißt es in der Abmahnung, dass das Angebot als "offensichtlich rechtswidrig" erkennbar sei. Ob das im Fall von Redtube, das zum selben Konzern wie YouPorn gehört, gegeben ist, scheint strittig.

Woher kommen die Daten?

Unklar ist, wie die Rechtsanwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind. Der Rechtsanwalt Johannes von Rüden geht gegenüber Caschys Blog davon aus, dass ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegt und die Daten unerlaubt von RedTube weitergegeben wurden. Die dazugehörigen Adressen holte sich die Kanzlei widerum offenbar durch einen Irrtum des Gerichts, denn das basierte seine Entscheidung auf eine Rechtsverletzung über eine Tauschbörse. Von dieser ist allerdings im eingereichten Antrag nicht die Rede. Auffällig ist auch, dass das Geld an das Konto des Rechteinhabers in der Schweiz überwiesen werden soll.

Porno-Pranger

U+C kommt mit diesem Fall aber nicht zum ersten Mal in die Schlagzeilen. Bereits im Vorjahr sorgte man mit einem "Porno-Pranger", auf dem die Adressen von Personen, die pornographische Inhalte geteilt oder heruntergeladen haben, veröffentlicht werden sollte, für Aufsehen. Dieser kam letztendlich nicht zustande. Zudem wollte U+C Filesharing-Forderungen in der Höhe von 90 Millionen Euro versteigern.

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