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© APA/HERBERT NEUBAUER

RTR

Drei: Handys können bei Kündigung behalten werden

Mobilfunkkunden, die aufgrund einer Vertragsänderung das Sonderkündigungsrecht nützen, können ihr durch Vertragsabschluss günstig erworbenes Handy ohne Mehrkosten behalten. "Auch bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer erwachsen dem Teilnehmer in diesem Fall keine Kosten und Endgeräte können kostenlos mitgenommen werden", so die Regulierungsbehörde RTR auf APA-Anfrage.

Dass die Netzbetreiber einseitig die Vertragsbedingungen ändern können ist durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt. "Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen", hieß es am Donnerstag von der Behörde.

Diese Information dürfte vor allem für Kunden von Drei interessant sein. Wie heute bekannt wurde, werden die Kosten für Tarife erhöht, was 630.000 Kunden betrifft.

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