Ein Fehler, der im Zusammenhang mit dem Fingerabdrucksensor des iPhones auftritt, verärgert Apple-Kunden.
Ein Fehler, der im Zusammenhang mit dem Fingerabdrucksensor des iPhones auftritt, verärgert Apple-Kunden.
© Gregor Gruber

Apple

Error 53: "Rechtsdurchsetzung ist ein Problem"

Für Apple ist es eine Sicherheitsmaßnahme. Für US-Anwälte, die eine Sammelklage gegen den Konzern vorbereiten, ist es der Versuch, Kunden Apples hauseigenes Reparatur-Service aufzuzwingen. Tatsache ist, dass Besitzer eines iPhone 6 oder iPhone 6s, die ihr Gerät nach Schäden am Home-Button oder damit verbundenen Komponenten nicht von Apple, sondern im Handy-Shop reparieren lassen, Gefahr laufen, dass ihr Smartphone unbenutzbar wird.

Das könnte dann passieren, wenn sie ein Software-Update auf die jüngste Version des mobilen Apple-Betriebssystems iOS 9 durchführen. Wie der „Guardian“ berichtete, ist dies Tausenden Kunden weltweit passiert. Ob auch iPhone-Nutzer in Österreich vom „Error 53“ betroffen sind, ist unklar. Weder den Konsumentenschützern in der Arbeiterkammer (AK) noch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegen Beschwerden wegen des „iPhone-Fehlers“ vor, wie die futurezone auf Anfrage erfuhr.

Apple: Sicherheitsvorkehrung

Apple ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst. Laut dem Konzern handelt es sich um keinen Fehler, sondern um eine Sicherheitsvorkehrung. Denn im Home-Button ist auch der Fingerabdrucksensor verbaut, mit dem iPhones entsperrt werden können. Die biometrischen Daten der Nutzer werden in einer „sicheren Enklave“ am Smartphone gespeichert. Wird der Home-Button ausgetauscht, müssen sie neu validiert werden.

Bei Komponenten, die mit dem Home-Button in Verbindung stehen und die nicht von Apple stammen oder schadhaft sind, ist die Autorisierung nicht möglich und das Gerät wird außer Gefecht gesetzt. Apple empfiehlt in solchen Fällen den Kundendienst zu kontaktieren. Mehr als der kostenpflichtige Austausch des Gerätes ist aber vom Apple Support laut dem „Guardian“ nicht zu erwarten.

Zersprungenes Display

Der Fehler kann auch dann auftreten, wenn ein zersprungenes Display ausgetauscht wird. Denn das Kabel des Fingerabdrucksensors verläuft eng am Glas des Bildschirms. Beim Austausch des Glases können leichte Risse an den fragilen Kabeln entstehen. Warum die Geräte dann unbrauchbar werden, bleibt jedoch rätselhaft. Denn die Smartphones können nicht nur mittels Fingerabdruck, sondern auch durch die Eingabe eines mehrstelligen Codes entsperrt werden. Der Verdacht, dass es sich um eine Schikane des iPhone-Herstellers handelt, liegt nahe.

Sammelklage

Das meinen auch US-Anwälte, die eine Sammelklage gegen Apple vorbereiten. Sie sprechen davon, dass der Konzern seine Kunden dazu bewegen wolle, das hauseigene Reparatur-Service zu nutzen, das wesentliche teurer ist, als Reparaturen von Drittanbietern. So verlangt Apple etwa für eine Reparatur je nach iPhone-Modell und vereinbarter Garantieleistung bis zu 330 Euro. Bei Drittanbietern kostet der Austausch einer Display-Einheit beim iPhone 6 im Vergleich dazu rund 150 Euro.

„Schadenersatzpflichtig“

Damit steht auch der Vorwurf des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Raum. Apple wäre in einem solchen Fall schadenersatzpflichtig, sagt der Anwalt Günther Loibner von der Wiener Kanzlei SPLP. Die Chance, dass die Schadenersatzforderungen durchgesetzt werden können, sei für österreichische Kunden aber gering, meint Loibner. Denn das Software-Update, das die Geräte außer Gefecht setzt, wird von Apple Inc. mit Sitz im kalifornischen Cupertino ausgeliefert. Klagen gegen den Konzern müssten in den USA eingebracht werden. „Dort sein Recht durchzusetzen ist extrem schwer.“

Das sagt auch die Juristin Ulrike Docekal vom Verein für Konsumenteninformation (VKI): „Die Rechtsdurchsetzung bei amerikanischen Firmen ist ein Problem.“ So seien etwa US-Bürger nach Sammelklagen wegen In-App-Käufen von Kindern in den App-Stores von Apple und Google großzügig entschädigt worden, EU-Bürger gingen hingegen leer aus. Das habe damit zu tun, dass es in der EU keine vergleichbare Möglichkeit für Sammelklagen gibt, sagt die Juristin.

Im Falle des „Error 53“ wäre aber auch der Reparaturdienstleister haftbar, meint Anwalt Loibl. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er über den „Fehler“ Bescheid wusste und seine Kunden nicht vor den möglichen Folgen der Reparatur gewarnt hat.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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Amir Farouk

Early-Adopter. Liebt Apps und das Internet of Things. Schreibt aber auch gerne über andere Themen.

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