© Screenshot Facebook

Urteil

Fix: ORF darf Facebook nutzen

Der ORF darf Facebook weiterhin nutzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch entschieden. Das vom Bundeskommunikationssenat ausgesprochene "Foren-Verbot" für den ORF bei Facebook wurde von den Höchstrichtern aufgehoben. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete dies damit, dass das Verbot "in die Rundfunkfreiheit des ORF eingreift".

Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der VfGH mit der Causa befassen musste. Ein erstes Verbot für den ORF, soziale Netzwerke zu nutzen, haben die Verfassungsrichter bereits im Juli 2013 gekippt. Der BKS wollte dem Sender daraufhin die Facebook-Nutzung nur gestatten, wenn er die dortige Kommentar-Funktion deaktiviert.

Dieses "Foren-Verbot" für den ORF bei Facebook haben die Höchstrichter nun gekippt. Holzinger betonte, der ORF dürfe zwar selbst kein soziales Netzwerk betreiben, bestehende Netzwerke aber sehr wohl nutzen. Das vom BKS geforderte Abschalten der Kommentarfunktion auf Facebook würde für den ORF aber "den Zweck der sozialen Netzwerke als Kommunikationsinstrument zunichtemachen".

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