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Deutschland

Gericht: Beleidigende SMS kein Grund für Schmerzensgeld

Zwar seien die Beleidigungen grob, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Sie seien aber „im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit“ passiert.

Der Beschimpfte hatte nach den SMS von Juni 2012 per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass seinem ehemaligen Hausherren bei neuen Beleidigungen ein Ordnungsgeld droht. Für die Richter reicht das aus, damit die Beeinträchtigungen „befriedigend aufgefangen werden“. Eine Strafanzeige hatte keinen Erfolg, per Privatklage versuchte der Mann es dann nicht mehr.

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