Hacker sind zuletzt in eBays Server eingedrungen
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Geschäftsschädigung

Händler verklagt Käufer wegen schlechter eBay-Bewertung

Ein Händler will einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung beim Internet-Auktionshaus Ebay zu löschen. Am Dienstag (11.00 Uhr) verhandelt das Oberlandesgericht München den Fall. Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop des Händlers bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert, wie das Gericht mitteilte. Vorher habe er sich jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgesendet. Der Händler hält die Bewertung für geschäftsschädigend.

Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen, weil der Händler nicht habe beweisen können, dass die Bewertung „sachlich unrichtig“ war. Der Mann ging in Berufung.

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