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TvThek

Jugendschutz: ORF darf Tatort nicht ganztägig streamen

Wie die Medienbehörde KommAustria nun festgestellt hat, vernachlässigt der ORF den Schutz Minderjähriger auf seinem Online-Angebot TVthek. Diese Entscheidung wurde dem ORF nun übermittelt.

Konkret geht es um drei Folgen der "Tatort"-Reihe und eine Folge der Krimi-Serie "Die unlösbaren Fälle des Herrn Sand". Jene seien trotz „einer Reihe von gewalttätiger, Minderjährige gefährdender Szenen ohne Zugangsbeschränkung ganztägig auf der ORF TVthek zum Abruf bereitstanden“, heißt es in einer Aussendung der RTR. Festgestellt wurde außerdem, dass dieselben Sendungen im Fernsehprogramm des ORF erst nach 20 Uhr ausgestrahlt wurden.

Nicht geeignet für Kinder

Laut der KommAustria zeigen die Sendungen „Gewaltdarstellungen, die laut Bescheid dazu geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung" von Kindern zu beeinträchtigen.

Dadurch, dass die Sendungen ganztägig abrufbar waren, habe der ORF gegen Auflagen im ORF-Gesetz verstoßen. Außerdem wird beanstandet, dass auf der TVthek gleichzeitig einen eigenen Kinderbereich gibt. Der ORF unterbreite Minderjährigen so ein Angebot, „das für sie geeignete Inhalte neben für Minderjährige ungeeignete Inhalte stellt“.

ORF muss nachbessern

Der Bescheid verpflichtet den ORF, das Angebot auf der TVthek auch in Sachen Minderjährigenschutz zukünftig rechtskonform zu gestalten. Außerdem muss die Entscheidung auf der Webseite der TVThek veröffentlicht werden.

Wie der ORF der Aufforderung nachkommen will, ist aktuell nicht bekannt. Denkbar wäre, das Streaming von vergleichbaren Inhalten bzw. anderen Tatort-Folgen zeitlich einzuschränken und erst ab 20:00 zu erlauben.

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