Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom
Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom
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Neuseeland

Kim Dotcom darf Geheimdienst klagen

Die ursprüngliche Erlaubnis, die Behörden zu verklagen, bekam Dotcom bereits 2012. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Attorney General der Regierung angefechtet, was das Gericht nun abgelehnt hat, wie der New Zealand Herald berichtet.

Der Nachrichtendienst GCSB war für die Überwachung von Dotcom vor seiner Festnahme im Jahr 2012 verantwortlich. Der Behörde war zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht klar, dass Dotcom, der in Deutschland geboren ist, bereits neuseeländischer Staatsbürger war und somit eigentlich nicht von dem Geheimdienst überwacht werden hätte dürfen. Dieser Irrtum führte auch bereits zu einer

des neuseeländischen Premierministers gegenüber Dotcom.

Der 39-Jährige Dotcom steht derzeit in Neuseeland aufgrund von Copyright-Verstößen vor Gericht. Zuletzt hat er den Megaupload-Nachfolger Mega gestartet.

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