Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
© GVU.de

Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer

Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer

Der Leibziger Richter Mathias Winderlich verurteilte am Mittwoch einen 47-jährigen Mann im Fall kino.to zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten - ohne Bewährung. Der Verurteilte war bei kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internet-Rechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Kopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.

Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Laut Angaben der Anklage konnte er die Hälfte dieser Summe als Gewinn verbuchen.

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt. In dem Jahr hatte er sich als kleiner Internet Service Provider (ISP) in Sachsen selbstständig gemacht. Der Kleinunternehmer unterstützte mit seinen Fremdsprachenkenntnissen den kino.to-Kopf in Folge bei internationalen Geschäften. Für die verschiedenen Internetseiten des kino.to-Chefs mietete er weltweit Server an und fungierte als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Rechenzentren.

Abofallen als GeschäftsmodellDer Angeklagte betrieb auch einen eigenen Filehoster. Dabei generierte er zwei Drittel seiner Einnahmen über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48 Euro.

Auf die Frage, ob ihm denn bewusst sei, dass der Betrieb eines Filehosters in dieser Form die Urheberrechte verletzt, antwortete der Angeklagte, er habe am Anfang gedacht, er handele in einer Grauzone. "Wenn ich gewusst hätte", so der 47-Jährige weiter", dass ich dafür ins Gefängnis kommen kann, hätte ich die Finger davon gelassen. Denn das war es nicht wert."

13 FestnahmenBei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen, zwei Personen wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

Streaming sei "Vervielfältigung"Laut der Ansicht des Richters findet beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung statt. Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Winderlich aus.

Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes würde beim Streaming stattfinden. Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von derartigen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne, so der Richter bei der Urteilsbegründung.



Mehr zum Thema

  • Nächste Haftstrafe im Fall kino.to
  • Haftstrafe für Mitarbeit an kino.to
  • „Nach kino.to ist vor kino.to“

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare