Symbolbild: Statue der Justitia am OGH in Wien.
Symbolbild: Statue der Justitia am OGH in Wien.
© APA/ROLAND SCHLAGER

Oberster Gerichtshof

Online-Bildbericht zu Mordanklage nach Freispruch unzulässig

Nach Meinung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist es verboten, das Bild weiterhin zu zeigen, „wenn nicht zugleich und räumlich verbunden“ auf den Freispruch hingewiesen wird. Ein Medienunternehmen hatte in seiner Printausgabe und im Internet über eine Gerichtsverhandlung zu der Mordanklage berichtet. Der Betroffene war daneben in Handschellen abgebildet. Über den späteren Freispruch wurde nicht berichtet, der Online-Bericht blieb aber abrufbar, hielt der OGH am Freitag in einer Aussendung fest.

Ein Erstgericht gab der Unterlassungsklage des ehemaligen Beschuldigten gegen die weitere Veröffentlichung des Fotos statt. Das Berufungsgericht wies sie jedoch wieder ab, weil der Bericht wahr und der Kläger nicht entwürdigend dargestellt worden sei. Das sah der OGH nun anders. „Zwar ist die (erstmalige, tagesaktuelle) Veröffentlichung des zutreffenden Berichts über die Mordanklage samt Bild in Print- und Onlineausgabe gerechtfertigt, die fortdauernde Abrufbarkeit des Bildes samt Bericht ist nach dem Freispruch des Klägers aber anders zu beurteilen“, so die Begründung.

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