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Online-Video

ORF-TVthek künftig nicht mehr werbefrei

Die Medienbehörde KommAustria hat am Montag weitgehend grünes Licht für die Vermarktung und Erweiterung der Online-Videoplattform ORF-TVthek gegeben, allerdings mit einigen Einschränkungen. Unterbrecherwerbung darf es auf der TVthek künftig nur dann geben, wenn dies auch im Fernsehen erlaubt wäre. Werbung egal ob zu Beginn, in der Mitte oder am Ende von Nachrichten, politischen Formaten oder Kindersendungen ist verboten. Die vom ORF beantragte inhaltliche Erweiterung des Online-Angebots genehmigt die KommAustria hingegen "in vollen Umfang", wie es in einer Aussendung der Behörde hieß.

Mehr Sendungen
Der ORF hatte bereits im September beantragt, die TVthek um Kaufproduktionen aus dem Dokumentar- und Kulturbereich sowie um ein umfassendes und zeitlich unbegrenzt abrufbares Archiv erweitern zu dürfen. Dagegen hatte die Behörde in ihrem aktuellen Bescheid nichts einzuwenden, da sie darin "einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erkennt". Bisher waren auf der TVthek nur 130 Eigen- und Ko- und Auftragsproduktionen zugelassen. Künftig sollen dort auch Formate wie "Universum", "Weltjournal", "kreuz und quer" oder "dok.film" Platz finden.

Längere Abrufdauer
Das "Go" der Behörde bekommt der ORF auch für seinen Wunsch nach einer Verlängerung der Abrufbarkeitsdauer. Sendungen von zeithistorischem Wert aus den Bereichen Geschichte und Politik dürfen künftig ohne zeitliche Beschränkung angeboten werden. Formate, die regelmäßig - "in einem sieben Tage überschreitenden Intervall" - im ORF vorkommen, dürfen 30 Tage lang (statt bisher sieben) auf der TVthek zu sehen sein.

Keine Ad-Blocker-Abwehr
Auflage der Medienbehörde ist es, dass sich der ORF einen sogenannten Ad-Blocker, also ein Software-Programm mit dem Werbung auf Videoportalen ausgeblendet werden kann, gefallen lassen muss. Sollte ein Nutzer so einen Ad-Blocker verwenden, darf der ORF die Nutzung der TVthek nicht "technisch beeinträchtigen oder verhindern". Abgewiesen wurde auch das Vorhaben des ORF bei Live-Streams die Fernsehwerbung durch sogenannte Mid-Roll-Spots zu ersetzen. Werbeeinschaltungen in Form von Banner-Werbung gestattet die KommAustria hingegen weitestgehend.

Keine Werbung vor den Nachrichten
Der ORF will den Bescheid der Medienbehörde "in den kommenden Tagen prüfen", wie ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann auf APA-Anfrage sagte. Darüber hinaus gab es zunächst keinen Kommentar. Der Bescheid ist nur dann rechtskräftig, wenn weder ORF noch Bundeswettbewerbsbehörde, die in diesem Verfahren Parteienstellung hat, Berufung einlegen. Dafür ist nun zwei Wochen Zeit. Schmerzen dürfte den ORF das Verbot der Werbung bei politischen und Nachrichtenformaten, da diese die mit Abstand meistgenutzten Sendungen auf der TVthek darstellen. Auch die Tatsache, dass Maßnahmen gegen Ad-Blocker untersagt sind, könnte dem ORF ein Dorn im Auge sein, ebenso wie das Verbot von Unterbrecherwerbung.

Privatsender nicht ganz glücklich
Für den Verband Österreicher Privatsender (VÖP), der von Anfang an gegen die Vermarktung der TVthek eingetreten ist, ist der Bescheid der KommAustria zwar kein Grund zum Jubeln, man sei aber "froh, dass es der Bundeswettbewerbsbehörde, die hier den Markt vertritt, gelungen sei, doch ein paar Einschränkungen durchzusetzen, so VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm zur APA. Hundertprozentig glücklich sei man freilich nicht, denn "nur ein Totalverbot der Bewegtbildwerbung auf der TVthek hätte geholfen, die nachteiligen Auswirkungen auf den Markt zu verhindern".

Grundsätzlich müsse man damit rechnen, "dass der Onlinemarkt durch die Bewegtbildwerbung des ORF beschädigt wird", so Drumm. Dass aber bei einem Auftragsvorprüfungsverfahren eine Werbeausweitung des ORF gestattet wird, die den Markt stark beschädigt, könne nicht im Sinn des Gesetzes sein - deshalb fordert der VÖP hier eine Gesetzesänderung.

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