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Urheberrecht

Privatsender prüfen rechtliche Schritte gegen A1 Now

„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen“, sagte VÖP-Chefin Corinna Drumm zur APA. Vorgehen müssten jedenfalls die einzelnen TV-Sender. Innerhalb des VÖP gebe es derzeit Gespräche dazu.

Cloud-Recorder „höchstproblematisch“

Laut Drumm ist das Thema „juristisch komplex“ und betreffe mehrere Teilbereiche des Produktes. „Höchstproblematisch“ sei die Funktion „Cloud Recorder“, mit der A1 alle 41 angebotenen TV-Programme sieben Tage lang zentral speichert und den Kunden zum Abruf bereitstellt. „Es geht dabei auch um Inhalte, die wir selbst einkaufen und uns verpflichten, sie nur in einer bestimmten Form zu verbreiten“, erklärte Drumm. Es stelle sich daher die Frage, ob man A1 Now (futurezone-Test) überhaupt zulassen dürfe.

Nur für ausgewählte Kunden

In einem Punkt hat A1 aber eingelenkt: Das Angebot steht vorerst nur ausgewählten A1-Kunden zur Verfügung, und nicht allen Internet-Nutzern unabhängig vom Provider. Damit sei zumindest das Live-Streaming von der Kabelnetzweiterleitung abgedeckt, so Drumm.

Generell sei an A1 Now aber problematisch, wenn „unsere Werke vermarktet werden, ohne dass wir davon etwas haben“, sagte Drumm. Das könne nicht funktionieren und sei auch zum Nachteil der Konsumenten, weil es dazu führe, dass die TV-Sender das Angebot einschränken müssen. „Allein aus dem Grund müssen wir dagegen vorgehen“, unterstrich die VÖP-Chefin.

Bei A1 verwies man im Sommer, als das Service noch im Beta-Test war, auf ähnliche Angebote in anderen Ländern, etwa der Schweiz. A1 Now sei nur eine "logische Weiterentwicklung" bestehender Funktionalitäten, wie der Aufnahme für Privatzwecke, hieß es. Rechteverhandlungen halte man deshalb nicht für notwendig.

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