ARCHIV - Feuerwehrfahrzeuge fahren am 18.07.2005 auf der Inntalautobahn bei Reischenhart (Bayern) zu einer Unfallstelle. Am 25.06.2013 stellt Bayerns Innenminister eine Kampagne zur Bildung von Rettungsgassen vor. Foto: Matthias Schrader/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Feuerwehrfahrzeuge fahren am 18.07.2005 auf der Inntalautobahn bei Reischenhart (Bayern) zu einer Unfallstelle. Am 25.06.2013 stellt Bayerns Innenminister eine Kampagne zur Bildung von Rettungsgassen vor. Foto: Matthias Schrader/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa/Matthias Schrader

Verkehrssünder-Jagd

Rettungsgasse-Videoüberwachung kommt doch nicht

Die von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) vorgeschlagene Videoüberwachung von 49 "neuralgischen Punkten" zur Bestrafung von Lenkern bei Nichtbildung oder Missachtung der Rettungsgasse wird nun doch nicht kommen, wie das Büro von Bures am Montag auf Nachfrage der APA bestätigte. Der Koalitionspartner im Innenministerium würde dem eingereichten Vorschlag nicht zustimmen. Im Innenministerium hält man die Videoüberwachung für "nicht verhältnismäßig".

Bures war sich im April noch sicher, dass der Vorschlag zur teilweisen Videoüberwachung von Autobahnabschnitten auch datenschutzrechtlich keinen Verstoß darstellen würde. Für die Überwachung von Rettungsgassensündern sollte auf die Kameras der Asfinag zurückgegriffen werden. Bures rechnete zu diesem Zeitpunkt noch mit der Zustimmung des Innenministeriums. Man müsse "nur noch ein paar Taferl drucken", um die überwachten Bereiche zu markieren.

Ministerin vs. Ministerin

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hält das aber nun doch für unangebracht, wie sie in einer Aussendung am Montag erklärte. "Ich halte das für überzogen, weil es um Verwaltungsübertretungen geht und nicht um Straftaten", so die Innenministerin. Verwiesen wird auf die Nachbarländer, in denen die Rettungsgasse gilt. Dort würde man es laut Mikl-Leitner ebenfalls ohne Videoüberwachung schaffen, diese durchzusetzen.

Bures sieht das in einer ersten Aussendung am Montag allerdings völlig anders. Für sie sei die Rettungsgasse entscheidend für "Leben oder Tod von Unfallopfern. Das Ignorieren der Rettungsgasse ist daher kein Bagatelldelikt", so die Ministerin.

Rettungsgasse funktioniert großteils

Die Asfinag veröffentlichte in einer Reaktion per Aussendung die Ergebnisse einer weiteren Zwischenevaluierung der Rettungsgasse. So würden 98 Prozent der Befragten angeben, den Begriff Rettungsgasse zu kennen, weitere 94 Prozent wüssten wann, wo und wie sie gebildet werden sollte. Laut der von der Asfinag durchgeführten Studie war rund die Hälfte der Autofahrer bereits in einer Situation, in der die Rettungsgasse gebildet werden musste. Nur 14 Prozent hätten laut Studienergebnissen angegeben, dass die Bildung der Rettungsgasse überhaupt nicht funktionierte.

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