WikiLeaks-Gründer Julian Assange (Archivbild Februar 2016)
WikiLeaks-Gründer Julian Assange (Archivbild Februar 2016)
© REUTERS/PETER NICHOLLS

WikiLeaks

Schwedische Justiz behält Haftbefehl gegen Assange bei

Die schwedische Justiz behält den europäischen Haftbefehl gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange bei. Ein Bezirksgericht in Stockholm wies am Mittwoch den Antrag von Assanges Anwälten zurück, den Haftbefehl aufzuheben. Assange sei nach wie vor "der Vergewaltigung verdächtig", entschied das Gericht. Zudem bestehe weiter die Gefahr, dass er sich der Justiz entziehe. Assange kündigte Berufung an.

Der europäische Haftbefehl gegen Assange wurde 2010 erlassen, nachdem er wegen Vergewaltigung angezeigt worden war. Die schwedische Justiz will ihn deswegen vernehmen. Der Australier sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück. Er flüchtete 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Dort sitzt er seither fest.

Im Falle seiner Überstellung an die schwedischen Behörden fürchtet Assange eine Auslieferung durch Stockholm an die USA, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

Hoffnung auf seine Freiheit hatte er im Februar geschöpft. Damals war eine UN-Arbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen, Assanges Botschaftsexil in London sei eine "willkürliche Inhaftierung", der Australier habe anstelle seiner Festnahme Anrecht auf Entschädigung. Hingegen stellte das Stockholmer Gericht nun fest, es halte Assanges Aufenthalt in der Botschaft nicht für eine "Haft".

Assange werde Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einlegen, sagte einer seiner schwedischen Anwälte, Per Samuelsson, der Nachrichtenagentur AFP. Sein Mandant sei "genauso wie wir nicht überrascht, aber sehr kritisch und wütend".

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