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Urteil

Schweiz: Freispruch nach angeblicher Drohung auf Facebook

Wer seinen Facebook-Freunden Rache für ausbleibende Geburtstagsglückwünsche androht, kann dafür in der Schweiz nicht wegen „Schreckung der Bevölkerung“ bestraft werden. Mit dieser am Mittwoch veröffentlichten Begründung hob das Bundesgericht in Lausanne das Urteil einer unteren Instanz auf und sprach den Angeklagten frei.

Schlechter Scherz

Der Mann hatte 2012 auf Facebook gepostet, all jene, die ihm nicht gratuliert hätten, würden das bereuen und niemand könne sie mehr schützen. Die Drohung endete mit „Pow!!!!Pow!!!!Pow!!!!“. Weil das wohl nicht alle seiner 290 virtuellen Freunde als Scherz empfanden, kam es zum Prozess vor dem Obergericht Zürich. Es verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 45 Tagesätzen zu je 10 Franken (9,60 Euro), die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Direkte Drohung erforderlich

Das oberste Gericht der Schweiz kam nun zu dem Schluss, „dass es nur zu einer Schreckung der Bevölkerung kommen kann, wenn sich eine Drohung tatsächlich gegen diese richtet“, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Der Freundes- oder Bekanntenkreis einer Person im virtuellen oder reellen Leben könne nach Ansicht des Bundesgerichts selbst dann nicht als „Bevölkerung“ angesehen werden, wenn er beinahe 300 Menschen umfasse.

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