Konsumentenschutz

Servicepauschale: Urteil gegen Orange-Werbung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen eine Reihe von Telekommunikationsanbietern Verbandsklagen wegen irreführender Werbung durch. Die Anbieter haben 2011 jährliche Servicepauschalen eingeführt. In ihrer Werbung führen sie diese aber nicht ausreichend an.

Nach einem Urteil gegen UPC wurde nun auch Orange zur Unterlassung derart irreführender Werbung verurteilt. Im Verfahren gegen "Drei" gibt es noch kein Urteil. Gegen Telering wurde aufgrund der aktuellen Werbekampagne eine entsprechende Unterlassungsklage eingebracht.

Handelsgericht gibt VKI Recht
Orange ließ in der Radio- und Printwerbung für die Tarife „Super Deal Monte Carlo“ und „Super Deal Stockholm“ unerwähnt, dass zusätzlich zum monatlichen Grundentgelt von 20 bzw. 12 Euro eine jährliche Servicepauschale von 19,90 Euro verrechnet wird. In der Fernsehwerbung wurde der Hinweis in kleiner Schrift nur vier Sekunden lang eingeblendet. Der Zuseher wurde laut VKI durch "die plakativen Zahlen der Monatstarife samt gesprochenem Text" abgelenkt.

Das Handelsgericht Wien hat diese Werbung nun als irreführend untersagt. Bei Telefontarifen werde die Kaufentscheidung über den Vergleich der Grundentgelte getroffen - diese Entgelte sind daher ein wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung. Das Verschweigen bzw. Verstecken der Servicepauschale ist daher gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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