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Sexting: Jeder dritte Jugendliche erhält Nacktfotos

Sexting: Jeder dritte Jugendliche erhält Nacktfotos

Sexting, das Verschicken und Tauschen eigener Nacktaufnahmen über Internet und Handy, steht auch bei österreichischen Jugendlichen auf der Tagesordnung. Laut einer Umfrage, die anlässlich des 12. internationalen Safer Internet Day präsentiert wurde, kennt die Hälfte aller 14- bis 18-Jährigen jemanden, der schon einmal Nacktaufnahmen von sich an andere geschickt hat. Ein Drittel der Befragten gab an, selbst schon Fotos oder Videos mit Nacktaufnahmen erhalten zu haben.

Teil jugendlicher Sexualität

Sexting ist Teil des selbstbestimmten Beziehungs- und Sexuallebens von Jugendlichen geworden und stellt in den meisten Fällen auch kein Problem dar. Wenn allerdings etwas schiefgeht, und Bilder oder Videos ohne Zustimmung weiterverbreitet werden, kann das für Betroffene schnell unangenehme Folgen haben - bis hin zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie“, erklärt Saferinternet.at-Koordinator Bernhard Jungwirth.

Zwar gaben in der repräsentativen Umfrage unter 500 Jugendlichen "nur" 16 Prozent an, selbst schon einmal Nacktaufnahmen von sich selbst erstellt und diese auch verschickt zu haben. Gleichzeitig kennt fast die Hälfte der Befragten auch jemanden, der oder die schon einmal Probleme mit Sexting hatten. In den überwiegenden Fällen werden die Aufnahmen über soziale Medien wie WhatsApp, Facebook und Snapchat im Freundeskreis in Umlauf gebracht. Verspottung, das Zeigen der Aufnahmen den Eltern oder Lehrenden sowie Erpressung durch Mitschüler sind oft die Folge.

Problem an Schulen verbreitet

"Auch wenn Burschen in der Öffentlichkeit vermeintlich cooler als Mädchen damit umgehen, dass eine persönliche Aufnahme in Umlauf gerät, gab es in der anonymen Beratung kaum einen, dem das nicht unfassbar peinlich war", erklärt Elke Prochazka, Psychologin bei der Beratungsstelle 147 Rat auf Draht. Oftmals verbreiten sich Aufnahmen rasend schnell. Nicht selten bekommen ganze Klassen und Schulen das Material zu Gesicht. "Sexting, das ja auch bei Erwachsenen weit verbreitet ist, ist Teil der selbstbestimmten Sexualität von Jugendlichen geworden. Jeder Dritte empfindet als normal, Personen, mit denen man in einer Beziehung ist nackte Bilder oder Videos zu zeigen", sagt Prochazka. "Umso wichtiger ist es daher aber, dass Lehrer und Eltern über die Risiken aufklären und auch Tipps geben, um diese von vornherein zu minimieren". Hilfestellung sollen unter anderem Workshops und Vorträge geben, die auch im Rahmen der Initiative Safer Internet Day angeboten werden.

Tipps für Sexting

Psychologen raten beim Sexting etwa dazu, das Gesicht nicht zu zeigen und Aufnahmen auch nicht ganz nackt anzufertigen, sondern vielmehr mit Kleidung und Posen zu spielen. Anstatt die Fotos oder Video zu versenden, sollten Jugendliche diese eher auf dem eigenen Handy herzeigen und damit die Kontrolle über das Material behalten. Empfänger müssen natürlich mit Bedacht ausgewählt und diesen klargemacht werden, dass das Material ausschließlich für sie bestimmt sei. Wer Aufnahmen auf seinem Handy hat, sollte diese in regelmäßigen Abständen wieder löschen, da das Handy unter Jugendliche oft ausgeborgt oder weitergegeben wird.

Anzeige wegen Kinderpornografie

Für prekäre Situationen sorgt immer wieder die aktuelle Rechtslage. Denn laut Paragraph 207a StGB, der eigentlich zum Kampf gegen Kinderpornografie angewendet wird, machen sich auch die jugendlichen Ersteller von pornografischen Aufnahmen strafbar, wenn sie diese an Dritte - etwa den eigenen Freund/die eigene Freundin - weiterleiten. Speichert der Empfänger die Aufnahme ab, kann auch er oder sie theoretisch strafrechtlich wegen Kinderpornografie belangt werden. Laut Auskunft der Safer-Internet-Initiatoren gab es auch in Österreich diesbezüglich immer wieder Anzeigen, Verurteilungen sind zumindest keine bekannt. "Die Gesetzeslage führt dabei zur Situation, dass Jugendliche über 14 Jahren miteinander Geschlechtsverkehr haben dürfen, Online-Sex wie etwa Sexting gesetzlich eigentlich verboten ist", sagt Jungwirth, der hier einen Änderungsbedarf ortet. "Ein Lösungsansatz wäre zwischen primären und sekundärem Sexting zu unterscheiden. Damit wäre der Sender des Materials, aber auch der Empfänger - etwa in einer Beziehung - von der Strafverfolgung ausgenommen." Die Veröffentlichung oder Weitergabe erotischer Aufnahmen an Dritte solle verboten bleiben.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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