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Salzburg

Störsender bei Matura: Schuldirektor angezeigt

Dieser hatte das Gerät vollkommen legal bei einem Schulmittelausstatter in St. Pölten erworben. Das Verfahren endete schließlich mit einer Abmahnung. Direktor Gerhard Klampfer vom Wirtschaftskundlichen Realgymnasium Salzburg bestätigte der APA am Montag einen Radiobericht von ORF Salzburg.

„Seit es Smartphones gibt, ist die Recherche im Internet sehr einfach. In Latein zu Beispiel habe ich mit zwei Suchbegriffen schon eine Trefferquote von 99 Prozent. In Mathematik ist es schwieriger, hier werden die Angaben oft abfotografiert“, so Klampfer. Und die Abnahme der Mobiltelefone habe nicht funktioniert: „Die kommen mit zwei Handys, geben das von der Oma ab und behalten sich ihr Smartphone.“ Also habe er um rund 200 Euro diesen Störsender erworben und während der Matura neben der Toilette sichtbar aufgestellt. Im Umkreis von rund 15 Metern war dadurch kein Empfang mehr möglich.

Störung wurde gemeldet
Ein Netzbetreiber will die Störung bemerkt haben und verständigte die Behörde. „Das ist die offizielle Version. Da die Störung aber nur im Gebäude selbst bemerkbar war, vermute ich, dass irgendjemand die Störung gemeldet hat“, so der Schulleiter. Was dann passiert ist, war „eine demütigende Geschichte.“ Zwei Mitarbeiter des Fernmeldebüros kamen mit großen Peilgeräten, orteten den Störsender und beschlagnahmten ihn, „das war eine große Aufregung“.

Verfahren
Rasch wurde ein Verfahren eingeleitet, bereits am 17. Juni 2011 erfolgte die Befragung des Schuldirektors. Dieser gab zu verstehen, dass er den Sender ganz legal bei einem Schulmittelausstatter erworben hatte. „Ich war auch nicht der einzige, der ein solches Gerät gekauft hat, ich war nur der einzige, der erwischt worden ist.“ Klampfer kam schließlich mit einem blauen Auge davon: Er wurde wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz abgemahnt. Paragraf 74 besagt nämlich, dass Störsender nur Behörden verwenden dürfen, soweit diese mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheit, Verteidigung, Sicherheit des Staates oder Strafrechtspflege befasst sind. Die Höchststrafe hätte 4.000 Euro betragen.

Damit blieb dem Direktor auch ein Disziplinarverfahren erspart. Der Sender wurde der Schule wieder übergeben, Klampfer musste sich aber dazu verpflichten, diesen nicht mehr zu verwenden. Dennoch rätselt er weiter darüber, dass seines Wissens nach teilweise auch bei Aufnahmeprüfungen an den Universitäten, etwa an der Medizinischen Fakultät, die Handys nicht funktioniert haben. „Wie die tun, weiß ich nicht.“

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