© futurezone

Beschwerde

US-Bürgerrechtler klagen wegen Android-Updates

In den USA reicht die US-Bürgerrechtsgruppe ACLU Klage wegen fehlender Sicherheits-Updates für Android ein (PDF). In der Beschwerde, die der US-Handelskommission FTC vorgelegt wurde, ist allerdings nicht Google beschuldigt, sondern die Mobilfunkbetreiber Sprint, T-Mobile, AT&T und Verizon. So sollen diese die Updates nicht rechtzeitig oder gar nicht an die Kunden weitergeben, die sie von Google zur Verbesserung der Sicherheit von Android erhalten. Dadurch werden bekannte Sicherheitslücken offen gelassen und die User seien anfällig für Phishing, Malware und Datendiebstahl.

Speziell geht es um Kunden, die ein subventioniertes Smartphone mit Mindestvertragsdauer gekauft haben. Auf diesen Smartphones wird von den Betreibern häufig eine modifizierte Android-Version installiert, die etwa eigene App Stores der Betreiber enthalten oder auf denen bestimmte Funktionen gesperrt sind. Deshalb könne Google nicht direkt Updates bereitstellen, diese müssen von den Mobilfunkern adaptiert werden. Da dies aber nur selten oder gar nicht passiere, handelt es sich laut ACLU um eine Täuschung der Verbraucher, da beim Kauf nicht auf die Sicherheitslücken hingewiesen werde. Auch aktuell sollen in den USA noch Geräte von den Providern angeboten werden, die das zwei Jahre alte Android 2.3 installiert haben.

Ziel der Klage ist, dass die FTC die Mobilfunkbetreiber dazu verpflichtet, Kunden vor bereits bekannten Sicherheitslücken in Android-Smartphones zu warnen. Weiters sollen die Verbraucher vorzeitig den Vertrag beenden können, wenn der Mobilfunker keine Updates zur Verfügung stellt. Außerdem sollen Vertragskunden kostenlos ihr nicht-aktualisiertes Gerät gegen eines mit aktueller Android-Version tauschen können oder das alte Gerät gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können.

Mehr zum Thema

  • Foxconn lizenziert Microsofts Android-Patente
  • Android will Billigkonkurrenz keinen Raum geben
  • DARPA-Sicherheitsexperte wechselt zu Google

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare