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Urteil

US-Gericht: Grooveshark verletzt Urheberrechte

Die Betreiber des umstrittenen Online-Musikplayers wurden von einem US-Gericht wegen bewusster Urheberrechtsverletzungen in tausenden Fällen schuldig gesprochen. Grooveshark-CEO Samuel Tarantino und CTO Joshua Greenberg haben demnach 5977 Songs widerrechtlich zum Streaming bereitgestellt.

Davon betroffen sind auch Werke von Sony Music Entertainment und Warner Brothers Records. Mehrere Rechteinhaber, darunter auch das Majorlabel Universial Music hatten das Verfahren gegen Grooveshark bereits 2011 angestrengt.

Im Verfahren verwies das Gericht auf ein unternehmensinternes Memo aus dem Jahr 2007, in dem Greenberg seine Mitarbeiter dazu aufforderte, soviel Musik wie möglich von außerhalb der Büros hochzuladen, um damit dem Streamingdienst Starthilfe zu geben.

Existenz bedroht

Aufgrund des Schuldspruchs wird es in einem nächsten Schritt um die Festlegung der Höhe des Schadensersatzes gehen. Es drohen nun Strafzahlungen in Millionenhöhe, was für das Unternehmen Existenz bedrohend werden könnte. Ebenso könnte es für die betroffenen Mitarbeiter strafrechtliche Konsequenzen geben.

Wie die New York Times berichtet, sei Escape Media, das Unternehmen hinter Grooveshark mit dem Gerichtsurteil nicht einverstanden. Ob Escape Media in Berufung geht, werde derzeit geprüft.

In Deutschland seit 2012 gesperrt

Wie Spiegel Online berichtet, ist Grooveshark bereits seit Anfang 2012 in Deutschland nicht mehr erreichbar. Denn wie die Verwertungsgesellschaft Gema damals mitteilte, habe sich der Streamingdienst überhaupt geweigert, irgendwelche Vergütungen abzuliefern.

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