Absage

USA leisten keine Rechtshilfe gegen Google im Fall Mosley

Das Justizministerium in Washington habe der Behörde mitgeteilt, es werde der Bitte um Rechtshilfe nicht nachkommen. Man habe keine Anzeichen, dass sich Google im Fall des früheren Motorsport-Präsidenten Max Mosley strafbar verhalten habe. Mosley hatte 2012 in einem Zivilverfahren und mit einer Strafanzeige gegen Google versucht, Bilder einer privaten Sexparty aus den Google-Suchtreffern herausfiltern zu lassen, weil die Bilder illegal zustande gekommen waren. In der Zivilklage urteilte das Landgericht Hamburg im Januar 2014, dass Google das Sex-Video und Bilder daraus nicht mehr anzeigen darf. Das berichtet "Der Spiegel".

Google legte Berufung ein. Das britische Boulevardblatt „News of the World“ hatte die Party 2008 heimlich gefilmt und das Video sowie Screenshots davon ins Netz gestellt.

Die Strafermittlungen gegen Google Deutschland wurden rasch eingestellt, die Staatsanwaltschaft verfolgte jedoch das Verfahren gegen den Mutterkonzern in den USA weiter. Im Frühjahr 2013 schickte sie bereits ein Rechtshilfeersuchen in die USA. Die Amerikaner ließen sich dem „Spiegel“-Bericht zufolge eineinhalb Jahre Zeit, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, um die Bitte kurz danach abzulehnen. Die zuständige Staatsanwältin will jetzt den Ausgang der Berufung im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg abwarten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet.

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