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Gerichtsurteil

Vater muss WhatsApp vom Handy seiner Tochter löschen

In Bad Hersfeld in Deutschland wurde ein Vater dazu verurteilt, WhatsApp und ähnliche Programme wie Messenger von den Smartphones seiner minderjährigen Töchter zu löschen. Ein Freund des Vaters hatte einer der Töchter über einen längeren Zeitraum Sexting-Messages geschickt.

Der erziehungsberechtigte Vater, bei dem die beiden Töchter auch leben, wurde nun vom Amtsgericht gezwungen, WhatsApp von den Smartphones zu entfernen. Auch muss er mit den Minderjährigen monatlich ein Gespräch über die Nutzung führen und alle drei Monate überprüfen, ob die Messaging-App auf den Smartphones installiert ist. Das berichtet heise.de unter Berufung auf den Beschluss des Amtsgerichts vom 22. Juli 2016.

Gefahr für die Entwicklung

Laut dem Gericht ist WhatsApp für unter 16-Jährige eine „Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung“. Dies gelte zumindest dann, wenn die Kinder vor jener Nutzung nicht einen "ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken aufgezeigt bekommen haben und wenn sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung aufweisen".

Der Vater wurde vom Gericht darauf hingewiesen, dass "Smart-Geräte aufgrund ihrer vielfältigen technischen Möglichkeiten und ihrer vernetzten Anbindung nicht als einfaches elektronisches Spielzeug angesehen werden können, welches den Kindern schlicht und ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden könnte". Das eine Mädchen darf WhatsApp bis zu ihrem 16. Lebensjahr nicht mehr nutzen, das zweite Mädchen bis sie 18 ist.

Was mit dem Freund des Vaters, der für das Sexting verantwortlich ist, passiert, wird in einem eigenen Gerichtsverfahren behandelt.

Tipps von Safer Internet

In Österreich gibt die Inititative SaferInternet.at Tipps, wie Eltern bei Sexting-Vorfällen ihrer Kinder am besten vorgehen sollten. Ein komplettes Verbot von WhatsApp für Kinder und Jugendliche wie vom Gericht in Deutschland angeordnet wird von der Initiative generell nicht empfohlen. Stattdessen heißt es dazu: "Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind klare Regeln. Zum Beispiel, dass es nur solche Inhalte über WhatsApp verschickt, die jeder lesen oder sehen darf, oder dass es keine Kontaktanfragen von Fremden annimmt. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, einzelne Inhalte vor dem Verschicken zu besprechen (z.B. Fotos)."

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