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Social Media-Urteil

VfGH hebt Facebook-Verbot für ORF auf

Diese verstoße gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag bei einer Pressekonferenz.

Der ORF kann aufgrund dieser Entscheidung des VfGH sich in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter frei bewegen. Zum Tragen sei dieses Verbot allerdings ohnehin nicht gekommen, so Holzinger, da der VfGH bereits „aufschiebende Wirkung“ erteilt hatte.

Wrabetz erfreut
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz begrüßt diese Entscheidung: „Ich habe das sogenannte `Facebook-Verbot` für eine massive, unakzeptable Einschränkung unser Möglichkeit mit dem Publikum zeitgemäß zu kommunizieren, gehalten. Ich freue mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist und diese international einzigartige Beschränkung aufgehoben hat. Der ORF wird die Möglichkeiten des Web 2.0 nun nutzen, um noch stärker mit dem Publikum auch auf den neuen Plattformen zu kommunizieren.“

Anlass für die Klärung durch den VfGH waren Entscheidungen der Medienbehörde KommAustria sowie des Bundeskommunikationssenats aus dem Frühjahr 2012, wonach die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders nicht dem ORF-Gesetz entsprächen. Insgesamt 39 ORF-Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet. Der ORF zog gegen diesen Bescheid sowohl vor den VfGH als auch vor den VwGH, jeweils verbunden mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung. Beide gewährten diese auch, der ORF durfte bis zur endgültigen Klärung der Causa durch den Verfassungsgerichtshof (der VwGH wies die Beschwerde als unbegründet ab) auf Facebook aktiv bleiben.

"Keine kommerziellen Kooperationen"
„Wir können damit unsere Facebook-Angebote Ö3 und FM4 weiter betreiben und werden auf dieser Basis weitere Angebote starten. Wir wollen diese Möglichkeit der Kommunikation mit dem Publikum auf Augenhöhe verstärkt auf Unternehmensebene, auf Senderebene und auf Sendungsebene betreiben“, skizzierte Wrabetz die Marschrichtung der weiteren Social Media-Aktivitäten des ORF. „Es gilt aber auch, dass wir keine Kommerzialisierung dieser Möglichkeiten ins Auge fassen, und wir werden auch keine kommerziellen Kooperationen eingehen.“

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