© Fotolia

USA

Weiterverkauf von MP3s vor Gericht

EMI klagte das im Oktober 2011 gegründete Start-up, das seinen Nutzern einen Marktplatz zum Weiterverkauf rechtmäßig erworbenere Musikfiles bietet, Anfang des Jahres wegen Urheberrechtsverletzungen. Am Freitag startete vor einem Gericht im New Yorker Stadtteil Manhatten der Prozess mit den ersten Anhörungen, berichtete die BBC.

EMI sieht durch den Weiterverkauf digitaler Musik-Files sein Copyright verletzt und beruft sich dabei unter anderem auf Lizenzverträge, die mit Online-Musikshops abgeschlossen wurden. Diese räumen dem Musikkonzern das alleinige Vertriebsrecht für die digitale Versionen geschützter Werke ein.  

"Digitaler Second-Hand-Plattenladen"
ReDigi sieht sich hingegen im Einklang mit dem US-Recht. Das Start-up bezeichnet sich als digitales Äquivalent eines Second-Hand-Plattenladens und beruft sich auf die "First Sale"-Doktrin des US-Copyright, die es Käufern geschützter Werken erlaubt, diese auch weiterzuverkaufen. EMI argumentiert hingegen dass digitale Musik-Files etwas anderes seien als CDs oder Bücher und die "First Sale"-Doktrin deshalb nicht zur Anwendung kommen könne.

Um auf ReDigi Musik-Files verkaufen zu können, müssen Nutzer eine Client-Software herunterladen, die überprüft, ob die zum Verkauf angebotenen Musik-Files rechtmäßig erworben wurden. Nur Songs, die in Online-Musik-Shops gekauft wurden, dürfen auch weiterverkauft werden. Titel, die von physischen Tonträgern - etwa von CDs - gerippt wurden oder aus Tauschbörsen stammen, werden zum Handel auf der Plattform nicht zugelassen.

"Wiederverkaufswert für digitale Güter"
Wird ein Song zum Verkauf freigegeben, werden Kopien des Songs auf den Computern des Verkäufers und von damit synchronisierten Geräten, wie etwa MP3-Playern, gelöscht. Damit soll verhindert werden, dass Songs mehrfach verkauft werden können. "Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, den Gesetzen zu entsprechen ",

eine ReDigi-Sprecherin vergangenes Jahr der futurezone: "Digitale Güter bekommen auf diese Art einen Wiederverkaufswert."

EMi zweifelt daran, dass ReDigi feststellen kann, dass die Files rechtmäßig erworben wurden. Auch dass sie tatsächlich von den Geräten der Verkäufer gelöscht werden, stellt der Musikkonzern in Frage.

150.000 Dollar Schadenersatz pro Song
EMI fordert 150.000 Dollar pro weiterverkauftem Song von den ReDigi-Betreibern. Der Ausgang des Prozesses wird mit Spannung erwartet. Das Urteil könnte die Industrie verändern, zitiert die BBC einen Rechtsexperten.

ReDigi gibt sich zuversichtlich. Gegenüber der BBC sagte Unternehmenschef John Ossenbacher, dass das Start-up mit oder ohne Erlaubnis der Labels weitermachen werde. Laut BBC hat Ossenbacher auch weiterreichende Pläne. Mit seinem Start-up will er bald auch schon auf dem E-Book-Markt aktiv werden.

Mehr zum Thema

  • RIAA geht gegen Store für gebrauchte MP3s vor
  • Flohmarkt für gebrauchte Musik-Files
  • Apps, eBooks und User-Accounts nicht vererbbar

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare