Anonyme Anrufer können einen zur Weißglut bringen. Rechtlich gibt es wenig Möglichkeiten - Anzeigen sollte man die Telefonkeiler trotzdem
Anonyme Anrufer können einen zur Weißglut bringen. Rechtlich gibt es wenig Möglichkeiten - Anzeigen sollte man die Telefonkeiler trotzdem
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Tipps

Wie man sich gegen Telefonkeiler wehrt

Rechtlich gesehen ist eigentlich alles klar: Werbeanrufe, ohne zuvor gegebene Einwilligung, sind in Österreich verboten. Die Verwaltungsübertretung kann mit bis zu 58.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Ebenso ist es nach § 107 Abs. 1a TKG 2003 untersagt telefonisch mit unterdrückter oder verfälschter Rufnummer zu werben. Dennoch scheint es die Täter nicht zu kümmern.

Wie im aktuellen Fall der Telefonkeiler, die Mjam-Userdaten für die Werbeanrufe nutzen, ist die Rufnummer unterdrückt. Wehren sollte man sich trotzdem – denn wenn sich niemand was sagt, wird sich auch nichts ändern. Die futurezone gibt Tipps, an welche Stellen man sich wenden und wie man die anonymen Anrufe blockieren kann.

Anzeigen

Für die Anzeigen der unerwünschten Werbeanrufe gibt es Formbriefe, die dem zuständigen Fernmeldebüro per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden können. „Wichtig ist, möglichst genaue Angaben zu machen“, sagt Nikolaus Koller vom Fernmeldebüro Wien. Dazu gehören Datum und Uhrzeit des Anrufes, Thema des Gespräches und Informationen zum Anrufer.

Der anonyme Anrufer sollte nach folgende Daten gefragt werden:

  • Woher hat er die Telefonnummer?
  • Welche Daten hat er noch?
  • Für welches Unternehmen arbeitet er?

Danach sagt man klar, dass man kein Interesse am Angebot hat und nicht mehr angerufen werden möchte. Jetzt folgen die letzten Fragen:

  • Wie lautet ihre Telefonnummer?
  • Wie lautet ihr Name?

Diese Fragen werden erst am Schluss gestellt, weil der anonyme Anrufer bei diesen meistens auflegt, falls er es nicht ohnehin schon gemacht hat.

In den aktuellen Fällen ignorieren die angeblichen Lotterie-Mitarbeiter die „Rufen Sie mich nicht mehr an“-Bitte. Da jeder einzelne Anruf einen Verstoß darstellt, kann für jeden eine Anzeige eingebracht werden. Achtung: Kommt kein Anruf zustande, weil nicht abgehoben oder der Anrufer weggedrückt wurde, gilt dies nicht als Werbeanruf.

Weitere Anzeigen

Besteht ein konkreter Verdacht, wie der anonyme Anrufer zu den Daten gekommen ist, kann dies bei der Anzeige beim Fernmeldebüro angegeben werden. „Dies bestätigt die Unglaubwürdigkeit des Anrufers, falls dieser behauptet die Daten aus anderer Quelle zu haben“, so Koller.

In bestimmten Fällen kann auch eine Anzeige bei anderen Behörden eingereicht werden. Hat man einen begründeten Verdacht, dass die Daten von einem Unternehmen, bewusst oder unbewusst, an die Telefonkeiler weitergegeben wurden, ist eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde möglich.

Bei Betrug kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. „Wenn ich sicher weiß, dass ich bei keinen Gewinnspiel mitgemacht habe und mir der Anrufer anbietet, gegen eine Gebühr von der Anruf-Liste gestrichen zu werden, ist das Betrug“, so Koller. Anzeigen wegen solch frecher Abzock-Versuche hat es tatsächlich gegeben.

Nummer herausfinden

Das große Problem bei der Sache ist, dass der Täter ausfindig gemacht werden muss. Ohne der Telefonnummer sind dem Fernmeldebüro die Hände gebunden. „Wir können beim Betreiber mangels gesetzlicher Grundlagen nicht anfragen, welche Nummer hinter den anonymen Anrufen steckt.“

Eine Möglichkeit ist eine Fangschaltung beim Provider einzurichten. Bei A1 kostet die Einrichtung zwischen 10 und 40 Euro, je nach Umfang und Dauer. Eine „rückwirkende Rufdatenerfassung“, um die Nummer bereits erhaltener, anonymer Anrufe herauszufinden, ist nur mit Gerichtsbeschluss möglich.

Bei T-Mobile kostet das Einrichten der Fangschaltung 36 Euro und 1,80 Euro pro Tag. Pro identifizierter Verbindung werden 3,60 Euro berechnet. Drei richtet Fangschaltungen nur mit richterlichen Beschluss ein, die Kosten sind je nach Fall verschieden.

Leider gibt es keine Garantie, dass mit der Fangschaltung Resultate erzielt werden. „Solche Firmen verwenden oft IP-Telefoniesysteme und Programme, die eine willkürliche Nummer für die Anrufe generiert“, so Koller. Häufig wird auch Routing über Provider im EU-Ausland eingesetzt. „In diesem Fall sind die Ausforschungschancen gleich null.“

Nummern blockieren

Einige der aktuell Betroffenen werden bis zu fünf Mal pro Tag angerufen, an mehreren Tagen der Woche. Hier hilft eigentlich nur noch das Blockieren der anonymen Nummern. Ein automatisches Umleiten von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer ist weder bei A1, T-Mobile noch Drei möglich.

Einige Smartphone-Modelle haben diese Funktion bereits integriert. So findet man etwa bei Samsungs-Handys mit Android 4.4 oder höher die Option in den „Anrufeinstellungen“, unter „Anruf ablehnen“ und „Liste für automatisches Abweisen“. Bei Smartphones mit Windows Phone 8.1 ist die Option hier zu finden: Einstellungen, System, Anruf- und SMS-Filter, Erweitert.

Für Android gibt es zahlreiche Apps, um Anrufe mit privaten Nummern zu blockieren. Im Test bewährt hat sich etwa das kostenpflichtige Call Blacklist Pro. Weitere Apps sind etwa Blacklist, Blacklist Plus und Call Blocker.

Für iPhone mit iOS 8 gibt es keine Option nur Anrufe mit anonymer Nummer zu blockieren. Ein Workaround ist die „Nicht stören“-Funktion. Diese kann so konfiguriert werden, dass nur Anrufe von Nummern durchgestellt werden, die in den Kontakten gespeichert sind. Das heißt aber auch, dass Anrufer mit nicht-versteckter Nummer zur Mailbox weitergeleitet werden, sofern die Rufnummer nicht in den Kontakten gespeichert ist.

Welche Apps oder Methoden nutzt ihr gegen unerwünschte Anrufe? Teilt im Forum eure Tipps mit der futurezone-Community

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Gregor Gruber

Testet am liebsten Videospiele und Hardware, vom Kopfhörer über Smartphones und Kameras bis zum 8K-TV.

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