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Deutschland

Windows 10: Konsumentenschützer klagen Microsoft

Windows-Nutzer, die auf das neue Betriebssystem Windows 10 upgraden, werden nach Meinung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend über die Datenerhebung von Microsoft informiert. Die Konsumentenschützer hatten Microsoft abgemahnt und aufgefordert eine unzureichende Datenschutzklausel nicht mehr zu verwenden. Weil Microsoft sich weigerte, brachten sie nun eine Klage vor dem Landesgericht München ein.

Pauschale Einwilligung

Beim kostenlosen Upgrade von älteren Windows-Versionen müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Microsoft verlangt dabei pauschal die Einwilligung der Nutzer in die Datenerhebung und –nutzung aller Funktionen und Dienste von Windows 10. Ohne Zustimmung gibt es kein Upgrade. Allerdings werden bei der Nutzung des Betriebssystems eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an Microsoft übertragen. Dazu zählen Spracheingaben mit der Sprachassistentin Cortana, Kalendereinträge, Kontakte, Standort und der Browserverlauf.

Die Konsumentenschützer verlangen von Microsoft, in seiner seitenlangen Datenschutzerklärung Datenerhebungen optisch hervorzuheben, damit Nutzer erkennen können, welchen Bestimmungen sie zustimmen sollen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens empfehlen sie Microsoft auch, den Datenschutz bei Windows 10 zu erhöhen.

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