© Fotolia

Deutschland

Zwei Euro Strafe bei Filesharing von Porno-Film

Die Pornoabmahnindustrie musste vor dem Amtsbericht Stuttgart Bad Cannstatt eine schwere Niederlage hinnehmen. Sie beanstandeten den Upload eines ihrer Erotikfilme bei einem Filesharer, der ein Filesharing-Programm verwendet hatte, bei dem man Dateien, wenn man sie runterlädt, gleichzeitig wieder hochlädt, wie Telepolis berichtet.

Das Gericht war der Auffassung, dass der Schadensersatz auch genau an diese Situation angepasst angesetzt sein muss. Statt einer hohen dreistelligen Summe wie von der Pornoabmahnindustrie gefordert, betrage der Schaden nur den Prozentanteil, den die Datei brauche, um fertig runtergeladen zu sein, gemessen am Verkaufspreis des Films.

In der Zeit, in der das Werk heruntergeladen wurde, können in der Regel nur rund zehn Prozent wieder hochgeladen werden. Das Gericht setzte daraufhin als Schadenshöhe einen Betrag von 2,09 Euro, also 13,62 Prozent des Ladenpreises (14,99 Euro) fest. Ein schwerer Schlag für die Pornoabmahnindustrie, für die gerade der sogenannte Lizenzschaden derartige Gerichtsverfahren so lukrativ gemacht haben.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare