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Neuseeland

Kim Dotcom darf Geheimdienst klagen

Der Megaupload-Gründer darf das Government Communications Security Bureau (GCSB) sowie die Polizei klagen, weil diese ihn illegal überwacht habe. Das hat ein Gericht in Neuseeland am Donnerstag entschieden.

Die ursprüngliche Erlaubnis, die Behörden zu verklagen, bekam Dotcom bereits 2012. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Attorney General der Regierung angefechtet, was das Gericht nun abgelehnt hat, wie der New Zealand Herald berichtet.

Der Nachrichtendienst GCSB war für die Überwachung von Dotcom vor seiner Festnahme im Jahr 2012 verantwortlich. Der Behörde war zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht klar, dass Dotcom, der in Deutschland geboren ist, bereits neuseeländischer Staatsbürger war und somit eigentlich nicht von dem Geheimdienst überwacht werden hätte dürfen. Dieser Irrtum führte auch bereits zu einer Entschuldigung des neuseeländischen Premierministers gegenüber Dotcom.

Der 39-Jährige Dotcom steht derzeit in Neuseeland aufgrund von Copyright-Verstößen vor Gericht. Zuletzt hat er den Megaupload-Nachfolger Mega gestartet.

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Tags: Kim Dotcom


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